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Zuletzt aktualisiert: 02.09.2011 um 05:10 UhrKommentare

Vater getötet: Täter will jetzt sein Erbe

Jener Villacher Ex-Polizist, der Vater und Onkel erschossen hat, klagt jetzt sein Erbe ein. Er will 15.000 Euro. Seine Mutter wehrt sich. Ist der Mann überhaupt erbwürdig?

Der Ex-Polizist wurde 2009 von einem Geschworenengericht in eine Anstalt eingewiesen

Foto © WeichselbraunDer Ex-Polizist wurde 2009 von einem Geschworenengericht in eine Anstalt eingewiesen

Zuerst tötet man einen Menschen und dann beerbt man ihn? Will sein Geld, sein Haus. Ist so ein Täter tatsächlich erbwürdig? Janko Ferk, Zivilrichter am Landesgericht, führt derzeit einen für Kärnten einzigartigen Prozess. Am Mittwoch fand die erste Verhandlungsrunde statt.

Als Kläger tritt jener jetzt 38-jährige Ex-Polizist aus Finkenstein auf, der 2009 seinen Vater und seinen Onkel mit einem Gewehr erschossen hatte. Er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher in Niederösterreich eingewiesen. Er wird dort sowohl medizinisch als auch psychiatrisch betreut. Laut Gutachter war er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Beim Zivilprozess am Mittwoch ließ sich der Todesschütze von seinem Anwalt Philipp Leitner vertreten. Er will ein Drittel des Nachlasses seines Vaters, das sind knapp 15.000 Euro. Einer der Knackpunkte: 2010 hat er eine Erbentschlagungserklärung unterschrieben. Leitner: "Diese ist aber ungültig. Mein Mandant ist laut einem Gutachten nicht einsichtsfähig." Als Beklagte anwesend war unter anderem seine Mutter. Die Familie stützt sich auf die unterzeichnete Entschlagungserklärung. Ihr Anwalt erklärte vor Gericht, dass die Mutter ihren Sohn in der Anstalt besucht hätte: "Er hat ihr genau sagen können, was er unterzeichnet hat. Außerdem will er nicht, dass geklagt wird." Der Mann hat aber einen Sachwalter und der will ihm zu seinem Recht verhelfen.

Richter Janko Ferk vertagte. Er will einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser soll den Geisteszustand des 38-Jährigen zu dem Zeitpunkt, als er den Erbverzicht unterschrieben hatte, feststellen. War er sich der Tragweite der Erklärung bewusst?

Zur Erklärung: Rechtskräftig verurteilte Mörder, die wissen, was sie getan haben, sind erbunwürdig. In diesem Fall handelt es sich um eine besondere Verfahrensart: Der Ex-Polizist wurde in eine Anstalt eingewiesen und das Urteil ist nicht rechtskräftig.

CLAUDIA BEER-ODEBRECHT

"Vater war Tyrann"

Im April 2009 hat der Ex-Polizist und Langzeitstudent im Elternhaus mit einem Gewehr aus nächster Nähe Vater (60) und Onkel (53) erschossen. Beim Prozess im November rechtfertigte sich der Täter mit den Worten: "Mein Vater hat mich beschimpft, er war ein Tyrann.".

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