"TBC-Prozess": Haftstrafe für Einbrecher
Zwölf Monate Haft, drei davon unbedingt lautet das Urteil für einen Rumänen. Er war in ein Klagenfurter Innenstadtlokal einbgebrochen. Für Aufsehen hatte der heutige Prozess gesorgt, weil aufgrund der TBC-Erkrankung des Angeklagten zuerst von einer Verhandlung mit Mundschutzmasken die Rede war.

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Dem 29-jährigen Rumänen wurde am Dienstag der Prozess gemacht, weil er in Klagenfurt in ein Lokal eingebrochen war. Der zweifache Familienvater, der in Frankreich bereits fünf Vorstrafen hat, nahm das Urteil an: 12 Monate Haft, drei davon unbedingt. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Seit Mitte Juli sitzt der Rumäne in Untersuchungshaft, voraussichtlich wird er Mitte Oktober enthaftet.
Entgegen ersten Meldungen haben Richter und Juristen beim Prozess doch keine Schutzmasken getragen. Laut Richter Christian Liebhauser-Karl ging vom Angeklagten, der an TBC erkrankt war, keine Ansteckungsgefahr mehr aus.
Die Tuberkulose (kurz TBC) ist eine weltweit verbreitete bakterielle Infektionskrankheit. "Weil offene TBC hoch ansteckend ist, sind Häftlinge mit dieser Krankheit immer im Krankenhaus", sagt Peter Bevc, Leiter der Justizanstalt. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch Tröpfcheninfektion. Nach Husten können die Erreger stundenlang in der Raumluft verbleiben. Sind Keime im Auswurf nachweisbar, spricht man von "offener" TBC. Sind Keime in anderen Körpersekreten nachweisbar, spricht man von "potenziell offener" TBC.











