Huskys getötet und im Garten vergraben
Weil er kein Geld mehr für Futter hatte, soll ein Unterkärntner seinen drei Hunden den Hals umgedreht haben. Sie sollen einen Genickbruch erlitten haben. Die Polizei fand die verendeten Tiere im Garten.

Foto © KLZ/KoscherHuskys werden als Schlittenhunde eingesetzt und gelten als sehr menschenfreundlich
Unfassbar: Ein Mann aus Unterkärnten hat vor wenigen Tagen seine drei Huskys getötet und dann im Garten vergraben. Am Freitag haben Polizeibeamte die verendeten Tiere geborgen. Ein Beamter der örtlichen Polizeiinspektion bestätigt den Einsatz. Wie die Tiere getötet wurden, wird derzeit noch untersucht. Nach ersten Vermutungen der Polizei dürfte der Mann den Hunden sprichwörtlich den Hals umgedreht haben. Sie sollen einen Genickbruch erlitten haben.
Der Mann ist alleinstehend und lebt in einem Einfamilienhaus. In den vergangenen Wochen haben seine drei Huskys immer wieder für Aufregung im Ort gesorgt. Mehrmals haben die Tiere gewildert. Nachdem sie in der Nachbarschaft vor einigen Wochen Hasen gefressen und großen Schaden angerichtet hatten, wurde der Besitzer angezeigt. "Die Tiere haben ausgehungert ausgesehen", sagt eine Frau. Zudem sollen sie oft gebellt haben. Der Mann, der in ärmlicheren Verhältnissen lebt, hatte sich laut Aussagen von Ortsbewohnern offenbar kein Futter mehr für die Tiere leisten können.
Nicht zu verhindern
Obwohl viele kein gutes Gefühl hatten, was die Tierhaltung des Mannes betraf und sogar helfen wollten, konnte niemand die unfassbare Tat verhindern. Über Nacht waren die Huskys plötzlich verschwunden. Der Mann hatte sie getötet und in seinem Garten vergraben. Am Freitag war die Polizei gemeinsam mit einem Tierarzt vor Ort. Laut Aussage eines Polizisten soll es sich bei diesem Fall um eine Verwaltungsübertretung handeln.
Marina Zuzzi-Krebitz, Präsidentin des Landestierschutzvereins Kärnten, ist entsetzt: "Ich sehe das anders. Wenn die Hunde tatsächlich durch einen Genickbruch umgekommen sind, wäre das auf jeden Fall Tierquälerei und damit ein strafrechtlicher Tatbestand. Der Besitzer hat die Tiere nicht nur mutwillig getötet, sondern sie mussten auf diese Weise auf jeden Fall auch Qualen erleiden - unfassbar."
Tierärztin Zuzzi-Krebitz im Gespräch mit der Kleinen Zeitung: "Ich verstehe so etwas nicht. Wenn man mit seinen Tieren überfordert ist - und das sind leider immer mehr Menschen - dann holt man sich Hilfe beim Tierarzt oder man bringt sie in ein Tierschutzheim. Es gibt immer eine Lösung."
Features
Gesetzeslage
Tierschutzgesetz. Laut Paragraf 6 ist es verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Das "wissentliche Töten von Wirbeltieren darf nur durch Tierärzte erfolgen". Laut Paragraf 5 ist es zudem verboten, "einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen".
Strafrecht. Unter dem Delikt "Tierquälerei" (Paragraf 222 des Strafgesetzbuches) fällt unter anderem: "Wer ein Tier roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt." Weiters heißt es: "Ebenso ist zu bestrafen, wer ein Wirbeltier mutwillig tötet." Tierquäler sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen zu bestrafen.











