Inzestfall: Behörden waren lange Zeit passiv
Im mutmaßlichen Inzestfall in St. Peter am Hart (OÖ) verhängte das Gericht die U-Haft über den 80-jährigen Vater. Auffällig ist, dass bisher nur wenige Fakten ermittelt worden sind.

Foto © APAJohann Gruber (BH Braunau), der Bezirks-Hauptmann des Bezirkes Braunau, Georg Wojak und Martin Pumberger vom Bezirks-Polizeikommando bei einer Pressekonferenz zum Inzestfall
Die brennendste Frage lautet, wieso der Fall so lange unbemerkt bleiben konnte. Der 80-Jährige soll seine heute 45 und 53 Jahre alten Töchter 40 Jahre lang missbraucht haben. Bekanntlich flog der Verdacht im Mai auf, als sich die ältere Tochter gegen das sexuelle Drängen des Vaters wehrte und ihm einen Stoß versetzte.
Daraufhin blieb der 80-Jährige in dem Haus zwei Tage am Boden liegen, ehe eine Behindertenbetreuerin die Familie besuchte und der Mann ins Spital kam. Daraufhin sprach die Bezirkshauptmannschaft ein Waffenverbot aus, die Polizei nahm ihm sein Kleinkalibergewehr und eine Pistole ab. Das Bezirksgericht Braunau sprach ein Betretungsverbot aus. Nach dem Spitalsaufenthalt kam der 80-Jährige in ein Pflegeheim. Seit Mai lebten die Töchter alleine in dem Haus. Als der Fall aufflog, kamen die Opfer in eine Betreuungseinrichtung.
Auffällig ist die scheinbare Passivität der Bezirkspolizei. Bisher gibt es nur zwei knappe Einvernahmeprotokolle von den Opfern und Aussagen des mutmaßlichen Täters, der alle Anschuldigungen bestreitet. Am Donnerstag, dem Höhepunkt des Medienrummels, wurde der Innviertler dann im Pflegeheim festgenommen. Der Abschlussbericht der Polizei sei erst an diesem Tag bei der Staatsanwaltschaft Ried eingelangt, sagt Behördensprecher Alois Ebner. Aus der Polizei in Braunau heißt es wiederum, einen Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft habe es erst Ende Juli gegeben. Offen ist auch, wieso angeblich niemand auf das Schicksal der Opfer aufmerksam wurde.
"Wir suchen weiter im Umfeld, vielleicht brechen Mitwisser ihr Schweigen", sagt Staatsanwalt Ebner. Auch die Sachwalterin der Frauen - 2008 wurde nach dem Tod der Mutter eine Verwandte bestellt - müsse noch befragt werden. Bereits im Volksschulalter sollen die Schwestern von einem Bekannten ihres Vaters missbraucht worden sein. Dies ist allerdings verjährt.
Ermittelt wird auch gegen die mutmaßlichen Opfer. Dass die Töchter dem Vater zwei Tage nicht geholfen haben sollen, begründe den Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung, sagt der Staatsanwalt.
Ebner geht aber davon aus, dass die Frauen in Notwehr gehandelt haben. Priorität haben die Ermittlungen gegen den 80-Jährigen.











