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Zuletzt aktualisiert: 23.08.2011 um 19:53 UhrKommentare

Richter beendet Verfahren gegen Strauss-Kahn

Jetzt ist es amtlich: Der Richter hat das Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung gegen Dominique Strauss-Kahn in New York eingestellt. In Frankreich ist man wegen der Entscheidung erleichtert, obwohl dort ein weiteres Verfahren wartet.

Foto © Reuters

Ein Gericht in New York hat das Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung gegen den früheren Chef des Internationalen Währungsfonds, Dominique Strauss-Kahn, am Dienstag eingestellt. Der zuständige Richter Michael Obus gab einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft statt und ließ alle Anklagepunkte fallen. Grund für die erwartete Entscheidung waren Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers. Allerdings räumte Obus dem angeblichen Opfer die Möglichkeit einer Berufung ein.

Sie könnte sich damit über ein Berufungsgericht um die Wiederaufnahme der Klage unter einem anderen Staatsanwalt bemühen. Bis zu einer Entscheidung darüber, ist auch noch offen, wann Strauss-Kahn seinen eingezogenen Pass zurückbekommt und ausreisen darf.

Richter Obus lehnte zunächst einen Antrag der Gegenseite ab, die mit dem Fall befassten Staatsanwälte auszutauschen. Zur Einstellung des Verfahrens sagte er, es gebe "keinen Grund", dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht zu folgen. Strauss-Kahn verließ das Gericht daraufhin in Begleitung seiner Frau Anne Sinclair und seines Verteidigers Benjamin Brafman mit einem Lächeln.

In einer Erklärung teilte Strauss-Kahn mit, er könne es kaum erwarten, nach Hause zurückzukehren. "Die vergangenen Monate waren für mich und meine Familie ein Alptraum", schrieb er. Er danke "allen Freunden in Frankreich und den USA, die an meine Unschuld geglaubt haben". Besonders dankte er "Richter Obus und seinen Mitarbeitern".

Einer der Anwälte des mutmaßlichen Opfers, Kenneth Thompson, sagte nach dem Termin, Staatsanwalt Cyrus Vance habe "eine unschuldige Frau fallengelassen" und ihr "das Recht auf Gerechtigkeit verweigert". Er beklagte, dass nicht alle, die vor Gericht stünden, gleich behandelt würden. Zugleich kündigte Thompson an, die Zivilklage gegen Strauss-Kahn aufrecht zu erhalten.

Strauss-Kahn war Mitte Mai kurz vor seinem Abflug nach Frankreich in New York am Flughafen festgenommen worden. Ein Zimmermädchen warf ihm vor, sie zuvor in seiner Suite in einem New Yorker Hotel unter anderem zum Oralsex gezwungen zu haben. Später kamen aber Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit auf, nachdem die aus Guinea stammende Einwanderin mehrfach gelogen hatte.

Am Montag beantragte Staatsanwalt Vance die Einstellung des Verfahrens. Zur Begründung nannte er wiederholte Widersprüche und Lügen der Zeugin. Sie habe "in fast allen Gesprächen" mit der Staatsanwaltschaft die Unwahrheit gesagt. Diese Lügen hätten bei einem Prozess "verheerende Wirkung" gehabt.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwar, dass es zwischen Strauss-Kahn und dem Zimmermädchen einen "kurzen sexuellen Kontakt" gegeben habe. Einige Indizien sprächen auch dafür, dass dieser Kontakt "nicht einvernehmlich" gewesen sein könnte. Doch gebe es dafür keine eindeutigen Beweise.

In Frankreich galt Strauss-Kahn vor der Affäre als sozialistischer Hoffnungsträger für die Präsidentenwahl im kommenden Jahr. Führende Sozialisten begrüßten die erwartete Freilassung Strauss-Kahns bereits am Montag. Allerdings droht Strauss-Kahn auch in Frankreich eine Anklage wegen sexueller Übergriffe.


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