Blutbad in Wiener Büro - Lebenslang für Schützen

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Der 71-jährige Samad A., der am 22. Juli 2010 in einem Büro in der Weihburggasse in der Wiener Innenstadt drei Männer niedergeschossen hatte, ist am Montagabend im Straflandesgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen Mordes und zweifachen Mordversuchs fiel einstimmig aus.
Samad A. hatte vor mehr als einem Jahr während einer Besprechung eine Pistole gezückt, einen persischen Volkswirtschaft-Professor erschossen, den er als seine Vertrauensperson mitgebracht hatte, den Geschäftsmann, dem das Büro gehörte, lebensgefährlich verletzt und schließlich noch zwei Schüsse auf Asghar A. (68) abgegeben, dessentwegen er das Treffen vereinbart hatte. Dieser erlitt einen Schulterdurchschuss und einen Streifschuss am Kiefer.
Bei der Strafbemessung war das getrübte Vorleben des gebürtigen Persers erschwerend. Der Mann war 1986 wegen Drogenhandels in groß angelegtem Stil in Wien zu 14 Jahren verurteilt worden, wovon er immerhin zehn Jahre absaß. Er konnte nach seiner Entlassung nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil Suchtgifthändlern im Iran die Todesstrafe droht. Später fasste er noch einmal eine fünfeinhalb Jahre aus, weil er in versicherungsbetrügerischer Absicht sein Haus in Niederösterreich anzünden hatte lassen. Aus dieser Haftstrafe war Samad A. im Jänner 2010 vorzeitig bedingt entlassen wurden.
Zum möglichen Motiv bemerkte Asghar A. am Montag in seiner Zeugeneinvernahme, er habe keine Erklärung. Das Treffen - der Darstellung des 68-Jährigen zufolge stand er nicht beim Angeklagten selbst, sondern bei dessen Bruder mit 25.000 Euro in der Kreide - sei zunächst "sehr friedlich verlaufen". "Es wurde nicht geschrien, es wurde nicht geschimpft. Samad war sehr ruhig. Ich glaube, dass es im Voraus geplant war", sagte der Zeuge.
Möglicherweise habe sich der Mann bei ihm rächen wollen, weil es einst ungerechtfertigte Gerüchte gab, er habe mit dessen Ehefrau eine Liaison unterhalten, deutete Ashgar A. an: "Tief im Inneren war vielleicht noch die Überzeugung, dass ich etwas mit seiner Frau hatte."
Gegen das nunmehrige Urteil legte der 71-Jährige umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.











