Babysitter wegen Kindesmisshandlung verurteilt

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Ein 38-jähriger Salzburger ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen Misshandlung eines drei Monate alten Säuglings zu neun Monaten bedingter Haft rechtskräftig verurteilt worden. Beim Babysitten hatte er ein drei Monate altes Kind so massiv geschüttelt, dass es ein schweres Schütteltrauma und schwere, prognostisch ungünstige, diffuse Hirnschäden erlitten hat.
Die Tat hat sich laut Strafantrag am 24. März 2010 sowie zu "weiteren, nicht näher konkretisierten Zeiten" ereignet. Der Angeklagte ist nicht der Vater des kleinen Buben. "Ich habe keine Erfahrung mit Kindern und bin kein gewalttätiger Mensch. Ich wollte nur, dass Philippe ruhig ist", schilderte der ledige und kinderlose Kellner. Nachdem er den Buben 15 bis 20 mal schüttelte, legte er ihn wieder zurück in sein Bettchen. "Er hat nicht mehr geschrien, er schlief. Es war mir nicht bewusst, was passiert ist."
Ob die Verletzungen zu Dauerfolgen führen, ist derzeit nicht feststellbar. "Ich habe das Kind untersucht, als es neun Monate alt war. Es zeigte eine altersgemäße Entwicklung. In Bezug auf ein vollständige Genesung muss seine weitere Entwicklung bis zum Schulalter beobachtet werden", sagte heute ein gerichtsmedizinischer Sachverständiger. Mögliche Folgen einer Hirnschädigung seien Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Epilepsie.
Verteidiger Peter Lechenauer hatte zu Prozessbeginn erläutert, dass sich sein Mandant zu einer schweren Körperverletzung schuldig bekenne, nicht aber zur Absichtlichkeit. Eine Verletzungsabsicht, die der Staatsanwalt dem Mann vorgeworfen hatte, konnte auch der Richter nicht nachweisen. Deshalb verurteilte er den 38-Jährigen wegen "Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen". In diesem Delikt, das mit bis zu drei Jahren Haft bedroht ist, ist auch eine schwere Körperverletzung inkludiert.











