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Zuletzt aktualisiert: 11.08.2011 um 09:46 UhrKommentare

Ehedrama in Vorarlberg: Frau erstickte

Im Fall der 27-jährigen Vorarlbergerin, die in der Nacht auf den 27. Juni 2011 - vermutlich von ihrem Ehemann - getötet wurde, liegt nun das gerichtsmedizinische Gutachten vor. Die Frau "verstarb an einem zunehmenden Sauerstoffmangel der Organe in Folge eines gewaltsamen Erstickens", zitierten "Vorarlberger Nachrichten" und "Neue Vorarlberger Tageszeitung" den Gerichtsmediziner Walter Rabl.

Der anfängliche Verdacht, dass der Mann die Frau erwürgt habe, bestätigte sich somit nicht. Die 27-Jährige war am 27. Juni in der Früh tot in ihrer Wohnung aufgefunden worden. Der 30-jährige Ehemann hatte der Polizei noch die Tür geöffnet, verlor dann aber das Bewusstsein. Offenbar in Suizidabsicht hatte er sich selbst schwere Stichverletzungen mit einem Messer zugefügt. Der Gerichtsmediziner stellte "zumindest fünf Stichverletzungen an der linken Brustkorbvorderseite" fest. Dabei sei auch das Herz getroffen worden. Der Mann musste notoperiert werden.

Laut dem Gutachten wurde die Frau "in Bauchlage in eine weiche Unterlage gedrückt" und sei in der Position langsam erstickt. "Ein derartiger gewaltsamer Erstickungstod ist ein äußerst grausamer Todeseintritt, der für das Opfer mit Todesangst und massivem Erstickungsgefühl verbunden ist", hielt der Gerichtsmediziner fest. Verletzungen am Rücken legten den Verdacht nahe, dass der Mann sich dabei auf sie kniete. Je nach Gegenwehr habe es möglicherweise sogar ein bis zwei Minuten bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit gedauert.

Nicolas Stieger, Verteidiger des 30-jährigen Ehemanns, erklärte laut den Medienberichten, die Darstellung des Gutachters sei nur eine Möglichkeit des Tathergangs. Eine weitere Einvernahme seines Mandanten, der sich in Untersuchungshaft im Landeskrankenhaus Rankweil befindet, müsse abgewartet werden. Bei den zwei Einvernahmen bisher soll der 30-Jährige ausgesagt haben, er und seine Frau hätten sich bei dem Streit gegenseitig gewürgt. Als er aufwachte, sei seine Frau tot im Bett gelegen. Der Mann, der bei der zweiten Einvernahme zusammengebrochen sein soll, ist laut Verteidiger derzeit nicht vernehmungsfähig.

Quelle: APA

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