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Zuletzt aktualisiert: 07.08.2011 um 14:52 UhrKommentare

Österreichischer Arzt in Dubai wegen Todesfall vor Gericht

Die Anklage beschuldigt den 50-Jährigen und einen indischen Kollegen, einen querschnittsgelähmten Patienten im Februar 2009 durch Unterlassung von Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate getötet zu haben.

Foto © AP

Die Verhandlung des nach einem Vorfall im Rashid Hospital in Dubai in dem arabischen Emirat mit einer Mordanklage konfrontierten österreichischen Arztes Eugen A. ist am Sonntag auf den 7. September vertagt worden. Wie erwartet hat der Termin wegen des Fastenmonats Ramadan nicht lange gedauert. "Es war enttäuschend", so Eugen A. im Gespräch mit der Austria Presseagentur. Die Verhandlung sei "eine Sache von zehn Minuten gewesen".

Jetzt müsse der 50-jährige Oberösterreicher ein weiteres Monat bangen. Zudem dürfe er weder arbeiten noch ausreisen. "Die Zeit arbeitet gegen mich", sagte A. Laut Strafprozessordnung wird sich der Mediziner, der auf nicht schuldig plädierte, vor Gericht nicht äußern können. Bei der nächsten Verhandlung im September sind die ersten Zeugeneinvernahmen geplant.

"Ich stehe wortlos im Verhandlungssaal"

"Diese Geschichte kostete mich zwei Jahre meines Lebens", sagte der in Dubai des vorsätzlichen Mordes angeklagte oberösterreichische Intensivmediziner Eugen A. im Gespräch mit der APA. Die Anklage beschuldigt den 50-Jährigen und einen indischen Kollegen, einen querschnittgelähmten Patienten im Februar 2009 durch Unterlassung von Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate getötet zu haben. Der 50-Jährige soll eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll.

Der indische Kollege war der diensthabende Arzt, als der Patient einen Herzinfarkt erlitt. Laut Eugen A. war der Inder zu diesem Zeitpunkt mit einem weiteren Patienten beschäftigt, und hatte daher keine Zeit, den gelähmten Patienten zu reanimieren. Dieser verstarb um 3.30 Uhr. Eugen A. sei zum Zeitpunkt des Todes bereits seit 36 Stunden nicht mehr im Krankenhaus gewesen, betonte er. Zwei seiner Kollegen hätten anschließend eine ärztliche Untersuchung verlangt - ein "Intrige", wie der Mediziner erklärte, "weil sie zuvor bei einer von mir verfassten Jahresbewertung schlecht weggekommen sind", sagte der Oberösterreicher.

Usprünglich hätte der Inder - laut A. von den beiden Kollgen "instruiert und gebrieft" - gegen ihn aussagen sollen. Doch "völlig überraschend" wurde er ebenso wegen Mordes angeklagt. "Der indische Kollege ist sozusagen ein ungeplanter Kollateralschaden", sagte der Mediziner.

Als Motiv werden dem Oberösterreicher wirtschaftliche Interessen vorgeworfen, er hätte das Bett wieder frei bekommen wollen. Er soll dem Patienten eine Überdosis Morphium gegeben und ihm zu wenig Sauerstoff verabreicht haben. Das wäre aber laut Eugen A. gar nicht möglich gewesen, da der Mann vom Hals abwärts gelähmt gewesen sei und er von einer Maschine beatmet wurde. "Es kann so zu keinem Atemstillstand kommen, das würde auch ein medizinischer Laie wissen", so der Arzt. "Und wenn ich ihm ein halbes Kilo Morphium gegeben hätte, wäre er nicht daran gestorben, sonst würde ja jeder Patient in Narkose sterben."

Er habe zudem nie eine sogenannte Do Not Resuscitate-Order (DNR-Order, nicht wiederbeleben, Anm.) ausgegeben", so A. Allerdings habe es eine solche im Rashid Hospital gegeben. "Hätte ich Sterbehilfe leisten wollen, wäre es durch diese Policy gedeckt gewesen". Eine Kopie des Dokuments liegt der APA seit geraumer Zeit vor und ist mit 16. November 2006 datiert. Sterbehilfe werde in den VAE gleich geahndet wie Mord, sagte A. "Die Order wurde vom Spital 14 Tage nach dem Vorfall als ungültig erklärt", erläuterte A.

"Keiner der Zeugen kann sagen, dass ich persönlich diese Order gegeben habe. Alle haben das über Dritte gehört. Ich habe die Zeugenaussagen durchgelesen. Ich hab mir gedacht, 'so ein Schmarrn'", so Eugen A. "Doch es ist beunruhigend, dass es trotz dieses Schmarrns soweit kommen hat können. Eineinhalb Jahre lang hat es Untersuchungen gegen mich gegeben, und es ist immer schlimmer geworden." Sorgen bereitet ihm auch, dass er sich weder vor Gericht erklären darf, noch dass die Geschehnisse für ihn übersetzt werden. "Ich stehe wortlos im Verhandlungssaal. Dass es um mich geht, weiß ich nur, weil mein Name ausgerufen wird." Nur wenn nicht arabische Zeugen aussagen, werde übersetzt, so A. Zudem habe der Mediziner auch nicht Möglichkeit gehabt, sich vor der Verhandlung schriftlich zu erklären. Das habe der Richter verwehrt.

Der 50-Jährige ist fast täglich mit dem österreichischen Botschafter in Kontakt. "Die Öffentlichkeit, die ich nun durch die Medienberichte habe, gibt mir eine gewisse Sicherheit, um gröbste Ungereimheiten zu verhindern", so Eugen A.


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