Verschwiegenheitspflicht soll gelockert werden
Ärzte sollen untereinander über den Verdacht des Kindesmissbrauchs sprechen dürfen - dies soll unter anderem auch dazu führen, dass sich Ärzte rascher zu einer Anzeige im Verdachtsfalle entscheiden.

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Die Verschwiegenheitspflicht für Ärzte soll laut einem Ministerratsbeschluss in Teilbereichen gelockert werden. Eine am Dienstag in der Regierungssitzung beschlossenen Novelle des Ärztegesetzes sieht unter anderem eine Ausnahme der Verschwiegenheitspflicht vor. So sollen Ärzte untereinander über den Verdacht des Kindesmissbrauchs sprechen dürfen. Dies soll unter anderem auch dazu führen, dass sich Ärzte rascher zu einer Anzeige im Verdachtsfalle entscheiden.
Laut Gesundheitsministerium bedeute die geplante Neuerung eine "wesentliche Verbesserung des Kinderschutzes". Es soll damit zu einer besseren Vernetzung von Ärzten kommen, und schnellere Reaktion ermöglicht werden, wenn etwas passieren sollte. Im Zuge der Novelle soll es auch zu einer Änderung bei Schadenersatzansprüchen bei Kunstfehlern kommen. So sollen Ansprüche künftig nicht mehr verjähren können.
Auch für Turnusärzte sieht die Novelle Änderungen vor. Künftig soll ein Turnusarzt nur mehr in einer Abteilung und nicht in mehreren Abteilungen zum Dienst herangezogen werden dürfen. Derzeit sind Turnusärzte einer Abteilung zugewiesen. Es kann aber auch geschehen, dass er kurz in einer anderen Abteilung aushilft. Dies soll nun unterbunden werden.
Darüber hinaus soll die Kernarbeitszeit von Turnusärzten flexibilisiert werden. Derzeit werden Turnusärzte laut Gesundheitsministerium nur von 08:00 bis 13:00 Uhr eingesetzt. Künftig soll etwa auch ein Arbeiten von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich sein, was sowohl den Turnusärzten als auch den Krankenanstalten mehr Gestaltungsspielraum bieten soll.
Beschlossen werden sollen die Neuerungen nach Wunsch der Regierungsparteien im Herbst.










