Kündigung wegen Kritik an Arbeitgeber nicht rechtens
Ein interessantes Urteil fällte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Die Entlassung einer 50-jährigen deutschen Pflegerin, die ihren Arbeitgeber wegen des Personalmangels kritisiert hatte, war nicht rechtens.

Foto © APA/DPAEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Die Entlassung einer Pflegerin in Deutschland wegen Kritik an ihrem Arbeitgeber war nicht rechtens. Deutschland habe damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die deutsche Regierung an, der 50-jährigen Pflegerin aus Berlin 10.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.
Gegen das Urteil einer kleinen Kammer können beide Seiten binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die große Kammer verweisen, muss dies aber nicht tun.
Die Frau hatte laut Gericht ihren Arbeitgeber mehrfach auf die unzureichende Versorgung der Patienten aufgrund des Personalmangels hingewiesen. Schließlich erstattete sie im Dezember 2005 Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen Betrugs. Daraufhin wurde ihr fristlos gekündigt.










