Fall Kührer: Für Richter Beweislast nicht ausreichend
Beim Verdächtigen Michael K. (50) ist nach Ansicht des Korneuburger Haftrichters der Tatverdacht nicht dringend genug, um einen Schuldspruch zu erzielen - deshalb wurde er aus der Haft entlassen.

Foto © APADas Haus, in dem Kührers Überreste gefunden wurden
Dass der Verdächtige im Mordfall Julia Kührer vom Landesgericht Korneuburg auf freien Fuß gesetzt und nicht in U-Haft genommen wurde, hat in der Öffentlichkeit teilweise Erstaunen ausgelöst. Immerhin ist bei Straftaten, die mit mindestens zehnjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind, grundsätzlich die bedingt obligatorische U-Haft vorgesehen. Über einen Mordverdächtigen wäre gemäß den Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) zwingend die U-Haft zu verhängen, sofern nicht das Vorliegen sämtlicher möglicher Haftgründe - Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr - auszuschließen ist.
Bweislast muss Schuldspruch wahrscheinlich machen
Materielle Voraussetzung für die Verhängung der U-Haft ist allerdings der sogenannte dringende Tatverdacht: Der Haftrichter muss überzeugt sein, dass die vorliegende Beweislage ausreicht, um im Falle einer späteren Anklageerhebung einen Schuldspruch wahrscheinlich zu machen. Bei Michael K. (50) war das nach Ansicht des Korneuburger Haftrichters nicht der Fall, weshalb die Regeln der bedingt obligatorischen U-Haft gar nicht zum Tragen kamen.
"Der Richter hat gesagt, es gibt zwar einen Tatverdacht, aber er ist nicht so dringend, dass er die U-Haft rechtfertigen würde", erklärte Karl Schober, der Leiter der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Dienstag im Gespräch mit der APA. Die Anklagebehörde hatte die Inhaftierung des 50-Jährigen beantragt. "Wir sind mit der Entscheidung des Gerichts nicht glücklich", räumte Schober ein.
Ob diese bekämpft wird, wird sich spätestens Ende der kommenden Woche entscheiden. Dann läuft die Frist für eine allfällige Beschwerde ans Wiener Oberlandesgericht ab. Bis dahin werden die Ermittler versuchen, "die Entscheidungsgrundlage zu verbreitern", sagte Schober. Es sollen also weitere Beweismittel gesucht werden, die entweder für eine Verwicklung des 50-Jährigen in das Verbrechen sprechen oder die geeignet sind, seine (Mit)täterschaft auszuschließen.











