Impfschaden: Bub beinahe blind
Nach einer Hepatitis-B-Impfung erblindete ein zwölfjähriger Unterkärntner fast vollständig - das ist sechs Jahre her. Er bekam damals 55.000 Euro Schmerzensgeld. Jetzt, im Alter von 18 Jahren, kann er teilweise wieder sehen.

Foto © TrinklDass der junge Oberkärntner heute teilweise wieder sehen kann, ist ein medizinisches Wunder
Wir werden von Journalisten belagert. Aber wir wollen nichts mehr dazu sagen. Nur so viel: Mein Sohn sieht wieder viel besser."
So klingt ein Vater, der einiges hinter sich hat. Sein Sohn ist heute 18. Als Zwölfjähriger wurde der Bub nach einer Hepatitis-B-Impfung in der Schule beinahe blind. Der Fall aus Unterkärnten sorgte europaweit für Aufsehen! Denn der Familie des Schülers wurden 55.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Doch mittlerweile kann der Betroffene wieder sehen. Zu wie viel Prozent seine Sehkraft zurückgekehrt ist, kann der Vater nicht sagen. Denn die Sehkraft variiert.
"Aber er sieht wieder halbwegs", bestätigt auch Hans Kröppel, der Grazer Anwalt der Familie. Und das sei "ein Gottessegen." Denn der medizinische Gutachter in dem Prozess hatte diagnostiziert, dass der Bub "durch die Impfung eine hinter dem Augapfel gelegene Nervenentzündung erlitt mit Abnahme der Zellen an beiden Augen (Opticusatrophie). Und: "Mit der Folge einer hochgradigen Sehbehinderung und Minderung der Erwerbsfähigkeit zu 90 Prozent." Die Schädigung des Sehnervs war laut Mediziner unheilbar.
Trotzdem hat die Familie gekämpft. Auch alternative Behandlungsmethoden wurden ausprobiert, sogar ein "Wunderheiler" besucht. "Der fast blinde Bub war unheimlich willensstark", schildert der Anwalt. Nicht nur, was seine Krankheit betraf. Der Unterkärntner wurde Behindertensportler. Immer wieder berichtete die Kleine Zeitung über die Erfolge des damals schwerst sehbehinderten Skirennläufers, der sogar Medaillen bei den Staatsmeisterschaften holte.
"Der geschädigte Sehnerv hat sich mittlerweile teilweise regeneriert. Da ist mein Mandant wohl der Einzige unter einer Milliarde, dem das passiert ist", erklärt Anwalt Kröppel. Ob die Sehkraft so bleibt, wisse niemand. Vor einem warnt Kröppel allerdings: Man darf den Fall nicht herunterspielen, weil der junge Mann jetzt wieder sehen kann. "Viele Ärzte haben das Urteil von Anfang an in Frage gestellt." Jetzt fürchtet Kröppel erneut Kritik. Doch: Was sind schon 55.000 Euro, wenn man fast vollständig erblindet? Und die Diagnose erhält, dass man nie mehr ganz sehen kann?
"Die Frage der fehlenden Aufklärung bei Impfungen wird man durch Kritik an dem Urteil nicht lösen können", betont Kröppel. Dass der Kärntner wieder sehen kann, hat sich auch schon unter Ärzten herumgesprochen. Die Niederösterreichische Ärztekammer informierte ihre Mitglieder sogar in einem Rundschreiben darüber.
Wilhelm Waldner, Richter am Zivillandesgericht Klagenfurt, war der Erste, der in dem Fall Schmerzensgeld zugesprochen hat. Ob er mit dem Urteil hadert, weil der junge Mann nun wieder sehen kann. "Auf keinen Fall", so der Jurist. "Ich weiß, was diese Familie mitmachen musste. Der Fall zeigt, dass man die Hoffnung nie aufgeben soll."
Features
Das Urteil
In einem Verfahren, das bis zum Obersten Gerichtshof ging, wurde das Land Kärnten verurteilt, weil es für die Schulimpfung verantwortlich war. Die ärztliche Aufklärung bezüglich der Gefahren und Nebenwirkungen der Impfung sei unzureichend gewesen, entschieden die Richter. 2005 fiel das erste Urteil, 2010 wurden der Zuspruch des Schmerzensgeldes und die Haftung für alle Folgeschäden rechtskräftig. Das löste eine österreichweite Diskussion über die Abschaffung der Schulimpfungen aus.











