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Zuletzt aktualisiert: 22.06.2011 um 05:10 UhrKommentare

Kind verletzt: Mutter klagte Kindergarten

Mädchen (5) stürzte am Spielplatz ihres Kindergartens vom Baum und musste operiert werden. Nun gibt es einen Prozess wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.

Foto © Fotolia/Symbofoto

Eine "Kinderei" mit Folgen beschäftigt derzeit das Landesgericht Klagenfurt: Weil sich ein Mädchen (5) beim Spielen im Freien verletzt hat, klagte die Mutter den Kindergarten. "Die Kleine war auf den Obstbaum geklettert und abgestürzt", sagt Michael Hirm, der Anwalt der Familie. Ein komplizierter Armbruch und eine Operation unter Vollnarkose, bei der Schrauben eingesetzt wurden, waren die Folge. Der Anwalt fordert vom Kindergarten nahe des Wörthersees nun 9600 Euro Entschädigung und Haftung für alle Folgeschäden.

Lokalaugenschein im Kindergarten

In der Klage ist von einer Aufsichtspflichtverletzung die Rede. Das bestreiten die Betreiber des Kindergartens: Denn niemand könne von den Mitarbeiterinnen verlangen, dass die Bäume im Garten des Kindergartens, derart abgesichert werden, dass die Kinder nicht hinaufklettern. Es könne wohl auch nicht verlangt werden, dass bei jedem Baum eine Betreuerin steht. Kindergarten-Anwalt Karlheinz de Cillia meint: "Man darf die Sorgfaltserfordernisse nicht überspannen." Zudem soll es für das Baumkraxeln ein Verbot gegeben haben. "Es wurden jedoch viele Eltern einvernommen, deren Kinder von diesem Verbot nichts wussten", so Hirm. Auch sonst wurde vom Gericht kein Aufwand gescheut. Es gab sogar einen Lokalaugenschein, für den der Kindergarten extra gesperrt wurde. Hirm: "Ein Obstbaum ist kein kindgerechtes Spielgerät. Außerdem waren zum Vorfallszeitpunkt mehrere Kinder auf diesem Baum, sohin war von einer erhöhten Gefährdung auszugehen." Trotzdem sei keine Betreuerin in der Nähe des Baumes gestanden, kritisiert er. Jene Kindergärtnerin, die auf die Fünfjährige hätte aufpassen sollen, sei mit einem weiteren Kind, nicht in unmittelbarer Nähe des Baumes, beschäftigt gewesen.

Vetrauensbruch

Der Anwalt betont: "Meine Mandantin hätte nichts gegen den Kindergarten unternommen, wenn sich die Verantwortlichen anders verhalten hätten. Aber die Mutter hatte den Eindruck, dass ihr über den Unfall nicht die Wahrheit gesagt wurde und dass man alles herunterspielen wollte. Das war ein Vertrauensbruch."

Nun ist das Gericht am Zug. (Kinder-)leicht wird diese Entscheidung nicht.

MANUELA KALSER

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