Kellerleichen: Verdächtige wird ausgeliefert
Ihr Fall beschäftigt Österreich seit Tagen. Nun wird die Eissalon-Betreiberin, die zwei Männer ermordet und sie danach einbetoniert haben soll, von der italienischen Justiz nach Österreich ausgeliefert.

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Die vor zehn Tagen in Udine verhaftete Wiener Eissalonbesitzerin darf an Österreich ausgeliefert werden. Das hat heute, Montag, ein Schwurgericht in Triest beschlossen. Die Frau wird des zweifachen Mordes in Wien verdächtigt. An der Gerichtsverhandlung vor dem dreiköpfigen Gericht nahm auch die 32-jährige Angeklagte teil, berichtete ihr italienischer Rechtsanwalt Luca Beorchia im Gespräch mit der APA.
Die Überstellung muss nach dem italienischen Strafgesetzbuch in maximal 45 Tagen erfolgen, ansonsten ist die Angeklagte auf freien Fuß zu setzen, sagte Luca Beorchia. Der Rechtsanwalt aus Udine rechnete jedoch mit einer kürzeren Auslieferungszeit.
An der Gerichtsverhandlung in Triest beteiligten sich auch der Wiener Rechtsanwalt Arthur Machac, der als Wahlverteidiger die Vertretung der 32-Jährigen übernommen hat, sowie sein Kollege Heinz-Dietmar Schimanko. Die Frau hatte bereits in den vergangenen Tagen ihrer Auslieferung nach Österreich zugestimmt.
Die mutmaßliche Täterin sei wohlauf, aber von der Gefangenschaft geschwächt, sagte der italienische Rechtsanwalt der Angeklagten, Luca Beorchia. Sie hoffe auf eine baldige Auslieferung an Österreich, wo die Haftbedingungen besser seien. Laut dem Rechtsanwalt sei es realistisch, dass die Frau innerhalb von drei Wochen nach Österreich überstellt werde.
Die 32-Jährige traf nach der Gerichtsverhandlung vor dem Schwurgericht in Triest erstmals mit ihren Wiener Rechtsanwälten Arthur Machac und Heinz-Dietmar Schimanko zusammen. Sie führten ein längeres Gespräch. Der italienische Rechtsanwalt wolle die Inhaftierte am Donnerstag wieder besuchen. Am Dienstag sollten auch der Vater und der Bruder der Spanierin aus Barcelona in Triest eintreffen, um ihre Angehörige im Gefängnis zu besuchen.
Die Frau hatte bereits in den vergangenen Tagen ihrer Auslieferung nach Österreich zugestimmt. Der Beschluss des Schwurgerichts von Triest, die Angeklagte auszuliefern, sei daher unkompliziert gewesen, erklärte Beorchia.










