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Zuletzt aktualisiert: 15.06.2011 um 17:04 UhrKommentare

Tiroler Zelltherapie-Prozess begonnen

Foto © APA

Der Einvernahme des angeklagten Urologen Hannes Strasser ist der erste Tag im Prozess rund um die umstrittene Stammzellentherapie gegen Harninkontinenz in Tirol gewidmet gewesen. Strasser bekannte sich am Landesgericht Innsbruck als "in allen Anklagepunkten unschuldig".

Die Anklage wirft ihm vor, an der Innsbrucker Universitätsklinik gemeinsam mit dem damaligen Urologie-Vorstand Georg Bartsch sowohl Patienten als auch den Verantwortlichen des Tiroler Landeskrankenhausträgers Tilak vorgetäuscht zu haben, dass es sich bei der Therapie um eine anerkannte und nicht um eine experimentelle Behandlungsmethode handelt. Strasser muss sich unter anderem wegen Betrugs, Untreue sowie Beweismittelfälschung und Falschaussage in einem Zivilverfahren verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Mediziner bis zu zehn Jahre Haft.

Laut Anklage sollen sich lediglich 21 der knapp 400 von Strasser mit dieser Methode betreuten Patienten innerhalb einer genehmigten klinischen Studie befunden haben. Der Rest habe als "Versuchskaninchen" herhalten müssen, hatte Staatsanwalt Thomas Patterer in seinem Eröffnungsplädoyer erklärt. Die Verantwortlichen der Tilak habe er insofern getäuscht, indem er vorgab, dass es sich bereits um eine anerkannte "Phase III"-Studie handle. Dadurch soll die Tilak um rund 1,1 Millionen Euro geschädigt worden sein.

Bei der Verhandlung am Mittwochvormittag hatte der frühere Oberarzt angegeben , der damalige Urologie-Vorstand Bartsch habe bereits im Jahr 2000 "Studien angemeldet". Darunter sei auch die "Phase III"-Studie gewesen. Bartsch habe das Ansuchen für diese Studie eingereicht und unterschrieben, sagte Strasser. Und da der Zeitraum für die Genehmigung der "Phase I"-Studie abgelaufen sei, für "Phase III" jedoch nicht, habe man im Herbst 2002 mit dieser begonnen. Die Therapien wären zudem überhaupt nicht genehmigungspflichtig gewesen, meinte Strasser. Der Prozess wird kommenden Montag mit der Einvernahme der ersten Zeugen fortgesetzt.

Quelle: APA

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