80-Jährige erschlich sich 13 Jahre Witwenpension
Als gewerbsmäßige Betrügerin hat sich am Dienstag eine 80-jährige Wienerin im Straflandesgericht verantworten müssen. Die betagte Frau hatte 13 Jahre lang zu Unrecht eine Witwenpension bezogen. Sie erschlich sich so 106.000 Euro. Die Richterin verurteilte die bisher Unbescholtene zu 18 Monaten Haft, wobei ihr die Strafe bedingt nachgesehen wurde. Zudem muss sie den angerichteten Schaden gutmachen.
Die Wienerin trat der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) gegenüber unter dem Namen ihres verstorbenen Ehemannes auf und verschwieg, dass sie 1997 noch einmal geheiratet hatte. Mehrfach füllte die Angeklagte Erhebungsblätter inhaltlich unrichtig aus, deklarierte sich als Witwe. Vor der Richterin gab sich die Angeklagte ahnungslos. Sie sei "eigentlich nicht schuldig", weil "ich nix kriegt hab'. Außer von meinem Gatten". Auf Vorhalt der Auszahlungsbelege meinte die 80-Jährige: "Das ist mir ein Rätsel. Wie mir das passiert ist, weiß ich nicht." Auf die Frage, ob sie die Formulare immer korrekt beantwortet habe, erwiderte sie: "Wahrscheinlich. Aber das weiß ich gar nimmer."
"Sie hat das sicher nicht in böser Absicht gemacht und war sich der Konsequenzen nicht bewusst", bemerkte die Verteidigerin. "Die ist eh lieb", verzichtete die Angeklagte daraufhin auf eine weitere Wortmeldung.
Das Ganze flog erst auf, als die 80-Jährige im Vorjahr ein an die PVA gerichtetes Schriftstück mit dem Familiennamen ihres aktuellen Ehemannes unterschrieb und daraufhin auf mehrfache Urgenz die entsprechende Heiratsurkunde vorlegte. Die Frau akzeptierte das Urteil, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.











