Rosenstingl wegen Abgabenhinterziehung verurteilt
Der frühere FPÖ-Politiker Rosenstingl ist am Mittwoch im Wiener Landesgericht wegen Abgabenhinterziehung in Höhe von 700.000 Euro zu einer unbedingten Geldstrafe von 400.000 Euro bzw. acht Monaten Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Das berichtet die "Kronen Zeitung" in ihrer Freitagsausgabe. Rosenstingl war in den 90er Jahren Nationalratsabgeordneter und Verkehrssprecher der Freiheitlichen.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Parlament musste er sich 1999 wegen schweren Betrugs vor Gericht verantworten. Laut "Kronen Zeitung" war der nunmehrige Prozess eine indirekte Folge des damaligen Verfahrens. Rosenstingl hatte sich seinerzeit der Strafverfolgung entzogen, indem er sich nach Brasilien absetzte.
Seine Auslieferung hatte die nun verhandelten Punkte nicht umfasst, daher konnte ihn die heimische Justiz laut einem sogenannten Spezialitätsgrundsatz in dieser Causa nicht anklagen. Doch der Ex-Mandatar verließ das Land, obwohl er vorgab, wegen seines Gesundheitszustands reiseunfähig zu sein, und obwohl er mit Strafverfolgung bedroht war. Durch seine freiwillige Rückkehr sei der Spezialitätsgrundsatz aufgehoben worden, die Staatsanwaltschaft klagte ihn an. Das Urteil vom Mittwoch ist nicht rechtskräftig.











