Acht Jahre Haft für Prügelattacke an Mutter
Ein 37-jähriger Mann, der am 30 Juli 2010 seine 65 Jahre alte Mutter ins Koma geprügelt hatte, ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen zu acht Jahren Haft verurteilt wurden. Die Anklage wegen versuchten Mordes wurde mit sechs zu zwei Stimmen verneint. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Es ist ihm nicht darum gegangen zu verletzen, sondern zu vernichten", hatte Staatsanwalt Leopold Bien dem 16-fach Vorbestraften zur Last gelegt. Der Mann war 2007 nach der Entlassung aus seiner bisher letzten Strafhaft zu seiner Mutter in eine Wohnhausanlage in Wien-Meidling gezogen. Dort lernte er eine Nachbarin kennen und lieben, mit der er schließlich ein Kind zeugte: "Es is' alles super g'rennt. I hab' mir dacht, i mach nie mehr einen Tag G'fängnis."
Die Mutter habe jedoch immer wieder über seine Lebensgefährtin geschimpft und diese beleidigt. Mehrfach soll es deshalb zu Tätlichkeiten des Sohnes gegenüber der gebrechlichen, auf eine Gehhilfe angewiesenen Pensionistin gekommen sein.
Völlig aus dem Ruder lief schließlich eine Auseinandersetzung, die sich daran entzündet hatte, dass der 37-Jährige eines Abends die Pizza-Karte eines Zustellservice nicht finden konnte und dafür die Mutter verantwortlich machte. Mit den Worten, er werde sie "umbringen", stieß er die Frau zu Boden und trat dann mit den Füßen gegen ihren Kopf und Oberkörper. Obwohl die Frau ihn anflehte, von ihr abzulassen, sprang er ihr laut Anklage auch noch auf den Rücken und ließ erst von ihr ab, als seine Freundin ihn von der Schwerverletzten wegzerrte.
Das Opfer erlitt bei der Prügelattacke ein schweres Hirntrauma mit einem Venenriss, Wirbel- und Serienrippenbrüche, einen doppelten Beckenbruch und einen Niereneinriss. "Sie war am Sterben. Unansprechbar, Schnappatmung, keine Regung mehr", führte der Staatsanwalt aus. Nur dank rascher ärztlicher Hilfe - die 65-Jährige wurde mit dem Notarzthubschrauber ins AKH geflogen - überlebte sie. Doch die Pensionistin liegt seither im Wachkoma und wird sich laut Gerichtsmediziner Christian Reiter vom sogenannten apallischen Syndrom auch nicht mehr erholen.
Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer hatte den Geschworenen empfohlen, den Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wo er nach Verbüßung seiner Strafe grundsätzlich weiter unbefristet angehalten werden kann. Die Geschworene leisteten dem Antrag auf Unterbringung in einer geschlossene Anstalt überraschenderweise nicht Folge.










