Ermittlung nach Tod in Klinik
Jene 17-Jährige, die vier Grazer - darunter einen Ex-Richter - des sexuellen Missbrauchs beschuldigt hatte, ist tot. Sie starb in einer Linzer Klinik, nachdem sie ruhiggestellt worden war.

Foto © APIn dieser Spezialklinik in Linz starb die 17-Jährige, nachdem sie ruhiggestellt wurde. Jetzt wird ermittelt
D er Fall der 17-jährigen Oberösterreicherin sorgte im Spätsommer vorigen Jahres für viel Aufsehen. Nach einem Selbstmordversuch beschuldigte sie in der Linzer Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg ihre Großeltern aus Graz und zwei Nachbarn (darunter einen pensionierten Richter) des sexuellen Missbrauchs. Es war sogar von Massenvergewaltigungen die Rede.
Jetzt ist sie tot: Das Mädchen, das an einer posttraumatischen Belastungsstörung litt und seit Monaten in der Wagner-Jauregg-Klinik behandelt wurde, starb in der Nacht auf Freitag, nachdem es in einen künstlichen Tierschlaf versetzt worden war.
Diese Maßnahme sei notwendig gewesen, weil sich die Patientin in einer "hochgradigen Selbstzerstörungswut" befunden habe, so Jutta Oberweger, Sprecherin der oberösterreichischen Spitalsverwaltung (Gespag). "Um sie zu schützen, wurde sie nach zahlreichen Selbstmordversuchen in einen therapeutischen künstlichen Tiefschlaf versetzt. Das geschah in Absprache mit der Mutter."
Leiche beschlagnahmt
Diese Therapie überlebte die 17-Jährige nicht. Laut einer internen Obduktion starb sie an Leberzersetzung und einem Hirnödem. Jetzt ermitteln Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt. Die Leiche wurde beschlagnahmt, eine Obduktion angeordnet.
Während die Ermittler in Linz den Todesfall untersuchen, geht auch das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wels gegen die vier Verdächtigen weiter. Derzeit befasst sich das Justizministerium damit. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.
In der Landes-Nervenklinik sei man nach wie vor überzeugt, so Oberweger, dass die posttraumatische Störung des Mädchens auf ein "massives Erlebnis" zurückzuführen gewesen sei.
Das behauptet auch die Mutter. Ihre Tochter sei nach den Missbräuchen im Alter von fünf bis zwölf Jahren in ausgesprochen schlechter psychischer Verfassung gewesen. Weil man ihr bei der Einvernahme nicht geglaubt habe, habe sich ihr Zustand zusehends verschlechtert. An der Glaubwürdigkeit ihrer Tochter bestehe ihrer Meinung nach kein Zweifel.
Kritik übt sie an der Gutachterin, die behauptet, dass es sich bei den Anschuldigungen um Fantasien handle.











