Keine Entschädigung für Natascha Kampusch
Natascha Kampuschs Forderung nach einer Entschädigung von der Republik Österreich ist laut ihrem Anwalt Gerald Ganzger abgelehnt worden. Begründung: es habe keine Pannen bei den Ermittlungen gegeben.

Foto © APANatascha Kampusch
Die heute 22-Jährige hatte dies mit der Begründung verlangt, dass sie wegen polizeilicher Ermittlungspannen nicht kurz nach ihrer Entführung aus der Gewalt ihres Peinigers Wolfgang Priklopil befreit wurde, Ende Februar mit einem Aufforderungsschreiben bei der Finanzprokuratur im Innenministerium beantragt.
Natascha Kampusch meinte dazu in der Aussendung ihres Rechtsvertreters: "Diese Ablehnung kommt nicht unerwartet, ich nehme sie mit Enttäuschung zur Kenntnis." Die Finanzprokuratur habe die Ansprüche Kampuschs im Namen des Innenministeriums abgelehnt, teilte Ganzger am Dienstag in einer Aussendung mit. Die Finanzprokuratur habe mitgeteilt, dass kein "begründeter Verdacht" gegen Priklopil bestanden hätte, weshalb keine weiteren Ermittlungen notwendig gewesen seien. Laut Ganzger will Kampusch keinen "jahrelangen Gerichtsprozess, der sie sehr belasten würde", führen.










