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Zuletzt aktualisiert: 28.04.2011 um 05:10 UhrKommentare

Alkomaten für Fußfessel-Häftlinge

Elektronisch überwachte Häftlinge werden nun zu Hause mit mobilen Alkomaten ausgestattet. Sie müssen auf Abruf zum Test antreten und werden dabei videoüberwacht.

Foto © APA/Symbobild

Alles neu macht der Mai: Häftlinge, die Fußfesseln tragen, werden demnächst auch mit mobilen Alkomaten ausgerüstet. "Die ersten Geräte sind schon bei uns eingetroffen", sagt Peter Bevc, Leiter der Justizanstalt Klagenfurt. Die "Mini-Alkomaten" werden in den Wohnungen und Häusern der Verurteilten aufgestellt. "Diese Basisstationen sind mit Videokameras ausgerüstet." So kann der elektronisch überwachte Gefangene von den Justizbeamten jederzeit aufgefordert werden, einen Alko-Test zu machen. Soll heißen: Wann immer der Häftling einen Anruf bekommt, kann es sein, dass er ins Röhrchen pusten muss.

Videoüberwachung

"Die Beamten verfolgen den Vorgang über Video und können so sicher gehen, dass ausschließlich die verurteilte Person selbst in den Alkomaten bläst." Denn theoretisch könnten ja auch die Ehefrau oder ein Kind des Häftlings den Alkomaten bedienen und so das Ergebnis verfälschen. "Die Videoüberwachung läuft über die Zentrale in Wien und macht eine Manipulation des Alko-Tests unmöglich", so Bevc. Warum der Aufwand? "Weil Gefangene mit elektronischen Fußfesseln strenge Auflagen haben, an die sie sich halten müssen." Dazu zählt auch ein striktes Alkoholverbot. Und die Erfahrung lehrt den Gefängnischef: "Je schärfer die Kontrollen sind, desto strikter halten sich die Häftlinge an die Anordnung, nichts zu trinken." Für Fußfesselträger gilt die 0,0-Promille-Grenze. "Sollte der Alkotest etwas anderes ergeben, gibt es beim ersten Verstoß noch eine Abmahnung." Doch beim zweiten Mal wird der Verurteilte von Justizwachebeamten zu Hause abgeholt und ins Gefängnis geliefert.

Derzeit werden in Kärnten 13 von 244 Häftlingen elektronisch überwacht. Die Fußfesselträger können zu Hause nächtigen und auch ihrer Arbeit nachgehen. Mehr ist aber nicht drin: "Sie dürfen sich nur zwischen Wohnort und Arbeitsplatz hin- und herbewegen."

Mittels Sensor in den Fußfesseln werden die Aufenthaltsorte von den Beamten elektronisch überwacht. Bevc: "Bisher gab es noch keinen Missbrauch. Diese Art des Vollzugs hat sich sehr bewährt."

MANUELA KALSER

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