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Zuletzt aktualisiert: 14.04.2011 um 19:56 UhrKommentare

Raub mit Todesfolge: Angeklagter wurde freigesprochen

Ein 22-jähriger Portugiese stand am Donnerstag wegen eines Raubes mit Todesfolge vor Gericht. Der Mann wurde einstimmig freigesprochen, weil bei der Durchsicht der Akten "gravierende Zweifel" an der Schuld des Angeklagten aufgetreten seien, so die Begründung.

Foto © APA

Mit einem einstimmigen Freispruch hat der Prozess gegen einen 22-jährigen Portugiesen am Donnerstagabend am Innsbrucker Landesgericht geendet, der sich wegen schweren Raubes mit Todesfolge an einer gebürtigen Brasilianerin verantworten musste. "Eine derartig dünne Beweissuppe habe ich selten erlebt", sagte Verteidiger Josef Harthaller nach Prozessende der Austria Presse Agentur. Das Urteil ist rechtskräftig, da Staatsanwalt Thomas Schirhakl auf ein Rechtsmittel verzichtete.

"Gravierende Zweifel"

Bei der Durchsicht der Akten seien "gravierende Zweifel" an der Schuld des Angeklagten aufgetreten, hieß es in der Urteilsbegründung. Nun müsse ein neuer Ermittlungsansatz geprüft werden, meinte Schirhakl. Man habe es nun wieder mit einem unbekannten Täter zu tun. Der Portugiese sollte noch am Donnerstag nach zehn Monaten Untersuchungshaft entlassen werden.

Bevor sich die Geschworenen gegen 16.00 Uhr zur Beratung zurückzogen, hatte Gerichtsmediziner Walter Rabl den Tod der 52-jährigen Opfer ohne Gewalteinwirkung als "sehr unwahrscheinlich" bezeichnet. Rabl zeigte anhand von Bildern die Verletzungen: Eine im Bereich der linken Stirnregion und eine weitere an der rechten Schläfe. Die Frau müsse einen heftigen Schlag bekommen haben und sei schließlich am Bauch zu liegen gekommen. "Dass sie am Bauch gelegen ist, spricht gegen einen reinen Sturz", meinte der Gerichtsmediziner. Letztlich sei die Frau "an ihrem Erbrochenen erstickt".

Der forensische Gutachter Martin Steinlechner berichtete, dass am Körper der Toten jedoch keine Spuren des Angeklagten gefunden worden seien. Lediglich ein Haar am Schlüsselbund des Opfers konnte dem Beschuldigten zugerechnet werden.

"Reiner Indizienprozess"

"Das ist ein reiner Indizienprozess", räumte selbst der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer ein. Würden sich die Geschworenen nicht sicher sein, müssten sie den Angeklagten freisprechen, appellierte er. Er wies jedoch einmal mehr darauf hin, dass der Portugiese unter "massiver Geldnot" gelitten habe und dies ein Motiv darstelle. "Dieser Mann kann nicht einmal einer Fliege etwas zuleide tun", gab sich der Verteidiger in seinem Plädoyer überzeugt. "Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel an seiner Schuld haben, dann sprechen sie ihn frei", richtete er das Wort an die Geschworenen.


Fakten

Die Tat hatte sich am 9. Juli 2008 in Mayrhofen im Zillertal ereignet. Die gebürtige Brasilianerin war auf dem Nachhauseweg niedergeschlagen und beraubt haben. Das Opfer war seinen schweren Kopfverletzungen erlegen.

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