Kunstfehler bei Routineeingriff im Spital Laas
Deutscher (63) wäre 2009 bei einer routinemäßigen Koloskopie im Landeskrankenhaus Laas fast verstorben. Er musste vierzehn Monate im Krankenhaus bleiben. Jetzt sprechen die Gerichte, der Anwalt des Patienten strebt eine Entschädigung an.

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Was am 3. Juni 2009 mit einer routinemäßigen Koloskopie im Landeskrankenhaus Laas begann, endete mit einem ungeahnten Leidensweg. Nicht bereits einen Tag, sondern erst vierzehn Monate nach dem Eingriff konnte der aus Deutschland stammende Patient wieder nach Hause gehen - und das noch schwer gezeichnet.
"Mein Mandant, ist heute keineswegs gesund und wiegt um über 40 Kilo weniger als vor dem Eingriff", sagt der St. Veiter Anwalt Paul Wolf, der den Mann vertritt. Was ist passiert? Im Rahmen der Koloskopie entdeckte das Ärzteteam einen Polypen, den man umgehend entfernen wollte. Es kam im Verlauf der Operation jedoch zu einer Darmperforation.
Der Patient, der in Presseggen lebt, wurde am nächsten Tag nach Villach überstellt. Dort erlitt der Deutsche eine Niereninsuffizienz und ein septisches Leberversagen. Damit nicht genug musste er über einen längeren Zeitraum künstlich beatmet werden und erlitt in der Folge eine Stimmbandlähmung.
Während der ärztliche Leiter des LKH Laas, Primarius Johannes Hoermann, von einem besonders tragischen und schicksalhaften Verlauf spricht, sieht Anwalt Wolf die Sache anders. "Mein Mandant wurde nicht umfassend aufgeklärt. Er hat nur der Koloskopie, nicht aber der Heilbehandlung zugestimmt", sagt Wolf. Laut Hoermann hingegen sollen Unterschriften des Patienten vorliegen, die eine Bereitschaft zu den Eingriffen und eine erfolgte Aufklärung bestätigen.
Wolf klagt im Namen seines Mandanten auf knapp 100.000 Euro Schmerzensgeld, weitere Forderungen werden folgen. Patientenanwalt Erwin Kalbhenn spricht in diesem Fall von einem hohen Prozessrisiko für den Kläger, denn in Laas hätte man sich korrekt verhalten. "Was passiert ist, ist tragisch. Es ist aber eine eingriffstypische Komplikation, die unter das eine Prozent Operationsrisiko fällt", sagt Kalbhenn.
Der Patientenanwalt verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass bei derartig schweren Krankheitsverläufen der Kärntner Härtefonds greifen würde. "Aber nur vor und nach einem Prozess. Nicht während der gerichtlichen Auseinandersetzung", erklärt Kalbhenn.
Bis zu 35.000 Euro können Patienten nach besonders schweren Kunstfehlern oder schicksalhaften Verläufen geltend machen. In Extremfällen sogar bis zu 72.000 Euro. Anwalt Wolf strebt eine höhere Entschädigung an. "Mein Mandant erlebte einen unglaublichen Leidensweg. Hätte er gewusst, wie so ein Routineeingriff enden kann, dann hätte er ihn nicht machen lassen."











