Silvester-Mord: 15 Jahre Haft für 21-jährigen Schützen
Ein 21-jähriger Lehrling hatte zu Silvester 2009 einen 35-Jährigen vor dessen Wiener Wohnung erschossen, weil er damit die angebliche Vergewaltigung seiner Verlobten rächen wollte. Acht und 13 Jahre Haft für die beiden mitangeklagten Beitragstäter.

Foto © APA15 Jahre Haft für den Hauptangeklagten
Der 21-jährige Installateur-Lehrling Alexander W., der am 31. Dezember 2009 den Billard-Profi Harald W. (35) vor dessen Wohnung in Wien-Floridsdorf erschossen hatte, weil er damit die angebliche Vergewaltigung seiner Verlobten rächen wollte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Mildernd waren seine wahrheitsgemäßen Angaben, erschwerend die "heimtückische Begehung" sowie der Umstand, "dass er andere mit reingeritten hat", wie Richterin Beate Matschnig in der Urteilsbegründung ausführte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Zwei Freunde am Mord beteiligt
Wegen Beteiligung am Mord wurden der beste Freund des Todesschützen sowie ein ebenfalls mit jenem befreundeter 24-jähriger Mann schuldig erkannt. Letzterer hatte Alexander W. die Waffe besorgt, diesen an den Tatort begleitet sowie an der Gegensprechanlage geläutet und damit das Opfer aus der Wohnung gelockt. Der 24-Jährige erhielt 13 Jahre Haft, der um drei Jahre Jüngere, der in das Mordkomplott eingeweiht war und Alexander W. ein falsches Alibi verschafft hatte, acht Jahre Haft. Dem 21-Jährigen, der mit Alexander W. in derselben Klasse in der Berufsschule saß, kam bei der Strafbemessung zugute, dass er sich reumütig schuldig bekannt hatte.
Seiner Aussage zufolge war er detailliert in das mörderische Vorhaben von Alexander W. eingeweiht. Seine Aufgabe war es, diesem ein Alibi zu verschaffen, indem er im Tatzeitraum mit dessen Pkw auf der Linken Wienzeile bewusst Radarfallen auslöste und auf der Fahrt auch das Handy des Freundes mitführte, damit dieser vorgeben konnte, weit vom Tatort entfernt eingeloggt gewesen zu sein. Nach der Tat verbrannte der beste Freund die Kleidung, die Alexander W. bei der Schussabgabe getragen hatte, und weitere Beweismittel.
Er habe sich zu helfen bereiterklärt, "weil der Alex einen wunden Punkt bei mir getroffen und meine Schwachstellen gekannt hat. Ich hab' schon als kleines Kind mitgekriegt, wie mein Vater wegen seiner Krankheit ungerecht behandelt worden ist. Man hat sogar Hunde auf ihn gehetzt. Wahrscheinlich spielt die Gerechtigkeit für mich eine größere Rolle als für wen anderen", so der 21-Jährige in seiner Beschuldigteneinvernahme.
Umfassendes Geständnis abgelegt
Der nur 1,63 Meter große und ausgesprochen schmächtige Schütze hatte bereits beim Prozessauftakt am 1. April ein umfassendes Geständnis abgelegt und dargelegt, wie sehr es an ihm nagte, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Freundin eingestellt hatte. Der damals 20-Jährige war überzeugt, dass Harald W. und ein zweiter Mann seiner Verlobten K.O.-Tropfen in ein Getränk getan und sie damit dazu gebracht hatten, bei ihnen zu übernachten.
"Ich war nur mehr angesteuert von der Wut", erklärte Alexander W. den Geschworenen. Auf dem staatsanwaltschaftlichen Einstellungsbeschluss waren Name, Anschrift und Telefonnummer von Harald W. angegeben, den der Lehrling in weiterer Folge ausspionierte und zu töten beschloss. Der 21-Jährige kaufte sich zunächst ein Wertkartentelefon, rief damit eines Tages Harald W. an und gab sich als Paketzusteller aus, um den Mann zweifelsfrei als Peiniger seiner Freundin identifizieren zu können. Als "Mordtermin" wählte er mit Bedacht Silvester, da er keinen Schalldämpfer für die Pistole auftreiben konnte: Alexander W. ging davon aus, dass der Schuss im allgemeinen Knallkörper-Getöse nicht besonders auffallen würde.
Wortlos ins Gesicht geschossen
Mit einem sogenannten Z-Schlüssel gelangte der 21-Jährige vor die Wohnung von Harald W., wo er sich mit der Sturmhaube maskierte, die Waffe entsicherte und abwartete, bis sein 24-jähriger Helfer an der Gegensprechanlage beim 35-Jährigen anläutete. Als Harald W. die Wohnungstür öffnete, schoss ihm Alexander W. wortlos ins Gesicht. Das Projektil drang dem Mann in den Mund, prallte gegen die Wirbelsäule und wurde vom Opfer verschluckt. Dem nur mit einem Frotteebademantel Bekleideten gelang es noch, auf die Straße zu wanken, wo er mit seiner klaffenden Wunde von außen gegen eine Lokalscheibe klopfte und verzweifelt versuchte, sich zu artikulieren.
Da das Projektil aber nicht nur sieben Zähne zerschmettert, sondern auch Zunge und Kehlkopf zerfetzt hatte, konnte sich Harald W. nicht mehr verständlich machen. Er erlag schließlich im Notarztwagen seinem massiven Blutverlust. Laut Gerichtsmediziner dürften von der Schussabgabe bis zum Todeseintritt zehn bis 15 Minuten verstrichen sein.
Glimpflich änderte das Geschworenenverfahren für einen 22-Jährigen, der sich als Viertangeklagter verantworten hatte müssen, weil er Alexander W. mit seinem Auto an den Tatort gebracht hatte. Ihm glaubten die Geschworenen, dass er bis zuletzt keine Ahnung hatte, dass jemand getötet werden sollte, sondern mit einer bloßen "Abreibung" gerechnet hatte. Er wurde als Beitragstäter zu einer Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.










