Disco-Mord: Angeklagter kann sich an die Tat nicht erinnern
Im August des Vorjahres wurde ein 20-jähriger Wiener auf seinem Heimweg von einem fahrenden Auto heraus erschossen. Der 49-jährige Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, er kann sich aufgrund seiner massiven Alkoholisierung an die Tat nicht erinnern.

Foto © APA"Erinnerungslücken": Der Angeklagte vor Gericht
Unter regem Medieninteresse hat am Montag im Wiener Straflandesgericht der Prozess um den aus einem vorbeifahrenden Pkw heraus erschossenen Rene M. (20) begonnen. Der 49-jährige Andreas K. soll laut Anklage in der Nacht auf den 21. August 2010 in der Steinheilgasse in Wien-Floridsdorf vom Beifahrersitz seines BMW aus mehrere Schüsse in Richtung des Lehrlings abgegeben haben, der nach einem Disco-Besuch zu Fuß nach Hause spazierte, um sich die Kosten für ein Taxi zu sparen. Ein Projektil traf den jungen Burschen ins Herz. Er hatte keine Überlebenschance.
Angeklagter entschuldigt sich bei Familie des Opfers
"Eine unfassbare Tragödie", kommentiert der Angeklagte das Geschehen. Er sei "heute noch ein gebrochener Mann". Dann entschuldigte er sich bei der Mutter, dem Vater, der Schwester und dem Großvater des ums Leben gekommenen Rene, die im Verhandlungssaal anwesend waren: "Ich möchte bitte der Familie mein aufrichtiges Beileid und mein tiefstes Mitgefühl ausdrücken."
Zur Anklage selbst bekannte sich der von 700 Euro monatlich an Pensionsvorschuss lebende Mann "nicht schuldig". Er könne sich an die nächtliche Autofahrt und die Schussabgabe infolge einer hochgradigen Alkoholisierung nicht mehr erinnern. "Meine Erinnerung endet im Cafe 'Jackie' auf der Thaliastraße", erklärte der 49-Jährige, der bereits am Nachmittag heftig zu zechen begonnen haben will, als er mit einer Bekannten angeblich vier Flaschen Sekt leerte. Sie setzte wieder ein, "als ich in einem Lokal aufgewacht bin, wo ich noch nie zuvor in meinem Leben gewesen bin". Da war es 04.30 Uhr, und Rene M. war seit rund zwei Stunden tot.
Schüsse "völlig skrupellos abgegeben"
"Rene ist zur allerfalschesten Zeit an diesem Ort gewesen, wo dieser Irrsinn passiert ist", stellte Verteidiger Werner Tomanek fest, der sich überzeugt zeigte, dass kein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag: "Da hat ein Schwerstalkoholisierter sorglosest in die finstere Nacht hinausgeschossen." Der Schütze habe den Burschen nicht wahrgenommen, keinen Menschen auf der Straße gesehen und somit "das fahrlässigste aller fahrlässigen Delikte begangen". Dem widersprach Staatsanwalt Gerd Herrmann vehement. Der Angeklagte habe "völlig skrupellos" vier Schüsse abgegeben, drei davon in in die Richtung von Rene. Er habe sich billigend mit dem Tod des jungen Mannes abgefunden.
Der Staatsanwalt untermauerte seinen Vortrag unter anderem mit Bildern von der Tatrekonstruktion, einem Party-Foto, das Rene mit zwei Freunden in der Disco zeigte, sowie einem Bild des blutdurchtränkten T-Shirts des Opfers. Vor allem aber spielte der Staatsanwalt einen Film ab, der von der Überwachungskamera einer in der Steinheilgasse ansässigen Firma aufgenommen wurde und der zufällig das tödliche Geschehen aufgezeichnet hatte. Darauf ist die gespenstische Szene zu sehen, wie der junge Mann die Straße entlang geht, sich ihm ein Fahrzeug annähert, den nächtlichen Spaziergänger passiert und dieser wenige Schritte später zusammenbricht.
Der einzige Tatzeuge - der Betreiber jenes Lokals, das Andreas K. gegen 2.00 Uhr verlassen hatte - versicherte im Zeugenstand, er habe weder Rene noch sonst jemanden wahrgenommen: "Das war eine leer gefegte Straße." Der 29-jährige Wirt, im Hauptberuf Bankangestellter, gab an, er habe im Verlauf seines Abends seinen Stammgast einige Spitzer trinken gesehen. Andreas K. sei am Ende "betrunken" gewesen. Er habe ihn auf dessen Bitte hin in dessen Pkw in den 21. Bezirk chauffiert, "weil er ein netter Kerl war. Ich wollte nicht, dass er den Führerschein verliert".
"Er hat wahllos aus dem Auto geschossen"
In der Steinheilgasse angelangt, wo nicht nur Rene M. ums Leben kam, sondern auch Andreas K. wohnt, habe er plötzlich einen "Knall" vernommen, schilderte der Zeuge weiter. Als er auf den Beifahrersitz sah, erblickte er eine Pistole in den Händen seines Begleiters. Dieser hatte aus dem geöffneten Beifahrerfenster geschossen: "Ich bin erschrocken. Ich hatte Angst." Unmittelbar danach ließ Andreas K. drei weitere Schüsse folgen: "Er hat wahllos aus dem Auto geschossen. Für mich war das ein wildes, unbedachtes Herumschießen."
Zweifel am angeblich vollständigen "Blackout" des Angeklagten nährt ein Aktenvermerk, den eine Polizistin angefertigt hatte, nachdem sich der 49-Jährige eine Woche nach der Tat in Begleitung seines Verteidigers gestellt hatte. Während der Anwalt mit anderen Beamten den Einvernahmetermin seines Mandanten festlegte, soll Andreas K. der Beamtin in groben Zügen von der nächtlichen Autofahrt, die Rene M. das Leben kostete, erzählt und erklärt haben, er habe "den Buben erschossen".
Für Tomanek steht demgegenüber fest, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt volltrunken war und damit eine Straftat im Sinne des § 287 Strafgesetzbuch vorliegt. Diese Bestimmung sieht maximal drei Jahre Haft für Jemanden vor, der sich durch den Genuss von Alkohol in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt und in diesem eine Tat verübt hat, die ihm in nüchternem Zustand als Verbrechen zuzurechnen wäre. Tomanek verweist darauf, dass Andreas K. rund 17 Stunden nach den Schüssen mit 2,6 Promille Alkohol im Blut aufgegriffen wurde, als er beim Versuch, sein Auto vor einem Heurigen einzuparken, einen Blechschaden verursachte. Der Anwalt vermeint, sein Mandant müsse in der vorangegangenen Nacht noch mehr "intus" gehabt haben, und hat daher zahlreiche Zeugen zum Trinkverhalten des 49-Jährigen beantragt. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.










