Ausgeh-Limit für 16-Jährige soll fallen
Brisanter Entwurf von Wirtschaftsminister Mitterlehner: Unbegrenztes Ausgehen ab 16 Jahren soll künftig bundesweit erlaubt sein. Ab Donnerstag wird in Dornbirn über ein einheitliches Jugendschutzgesetz geredet.

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Seit Jahren wird über die Vereinheitlichung der Ländergesetze zum Jugendschutz diskutiert. Nun soll der Durchbruch gelingen: Ab Donnerstag verhandelt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (VP) mit Ländervertretern in Dornbirn über eine bundesweite Neufassung dieser Materie.
Im Vorfeld hat der Minister einen geheimen Entwurf verschickt, der jede Menge Sprengstoff enthält. Denn die Schutzgrenzen sollen teils deutlich gelockert werden. Die Zeitschranken für nächtliches Ausgehen sollen zum Teil ausgedehnt werden und ab 16 Jahren völlig fallen. Jugendliche bis 14 Jahre sollen bis 22 Uhr ausgehen dürfen, bisher war dies etwa in der Steiermark nur bis 21 Uhr erlaubt. Unter 16-Jährige dürfen künftig bis Mitternacht feiern - diese Grenze lag bisher in einigen Ländern bei 23 Uhr. Ab 16 Jahren soll generell das "Durchfeiern" erlaubt sein.
Alkoholgenuss im "Club"
Mitterlehner übernimmt damit großteils die liberal gehaltenen Regeln aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. In Westösterreich hat man damit wenig Freude, man dürfte sich aber fügen, um endlich die Vereinheitlichung zu erreichen. Ähnlich die Situation beim Alkoholkonsum: Zwar bleibt er bis 16 Jahre generell verboten und bis 18 Jahre sollen scharfe Getränke tabu sein. Laut einer vorgeschlagenen Variante soll dies aber nur "in der Öffentlichkeit" gelten.
"Gastwirte könnten das leicht umgehen, indem sie Clubs gründen", befürchtet die steirische Jugendlandesrätin und frühere SP-Jugendsprecherin im Nationalrat, Elisabeth Grossmann. Wichtig sei, dass neben dem Konsum auch der Besitz und Erwerb von Alkoholika verboten werde. Als wahrscheinlich gilt, dass dieser Punkt im Rahmen einer Gesetzesermächtigung auch künftig von den Ländern individuell geregelt wird.
Derzeit herrscht ein groteskes Durcheinander mit unterschiedlichen Regeln in jedem Bundesland (siehe Beispiele rechts). Pläne für ein Bundesgesetz sind am Widerstand der Ländervertreter gescheitert, nun soll die Einigung als staatsvertragliche Regelung zwischen Bund und Ländern auf Augenhöhe möglich werden. Mitterlehner hatte diesen Weg als "zweitbeste Möglichkeit" skizziert.
Zwiespältig reagiert vorerst die Bundesjugendvertretung: Vorsitzender Wolfgang Moitzi wünscht sich zwar die Vereinheitlichung, macht sich aber unter dem Titel "lebensnahe Regelungen" für noch großzügigere Ausgehzeiten stark. Jugendliche bis 14 Jahre sollten demnach bis 23 Uhr ausgehen dürfen, Jugendliche von 14 bis 16 Jahren sogar schon bis ein Uhr früh. Moitzi argumentiert mit einer Expertise der Kinder- und Jugendanwaltschaften, die diese Zeiten vorgeschlagen hat. Es dürfe "keinesfalls zu Verschlechterungen" kommen. Denkzettel Seite 8










