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Zuletzt aktualisiert: 23.03.2011 um 18:23 UhrKommentare

Patientin starb an Überdosierung: Schuldsprüche

Zwei Mediziner wurden wegen fahrlässiger Tötung einer 82-jährigen Patientin zu Geldstrafen verurteilt. Freisprüche gab es für zwei Kolleginnen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Foto © APA/Sujet

Wegen des Todes einer 82-jährigen Patientin durch Überdosierung eines Medikaments sind am Landesgericht Korneuburg am Mittwoch zwei Ärzte des Krankenhauses Hollabrunn zu Geldstrafen im Ausmaß von 39.600 bzw. 20.400 Euro verurteilt worden. Richter Manfred Hohenecker sprach den Primar und den Oberarzt der chirurgischen Abteilung der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig.

Freisprüche gab es für die angeklagte Turnusärztin, weil sie das Medikament in ihrer Funktion gar nicht anordnen durfte, sowie "im Zweifel" für eine Ärztin, die die Medikation zwar am nächsten Morgen abgezeichnet, dann aber in Urlaub gegangen war. Die Verurteilten nahmen sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Angeklagten hatten zwar den Tod der Patientin zutiefst bedauert, sich aber nicht schuldig im Sinne der Anklage bekannt. Morgen, Donnerstag, müssen sich in dem Fall zwei weitere Kollegen der Abteilung in Korneuburg verantworten.

Tödlicher Fehler

Richter Hohenecker ging es darum die "individuelle Schuld festzumachen": Der Abteilungsvorstand hätte es in der Hand gehabt, in Zweifelsfällen wie diesen einen Internisten zu konsultieren. Sich auf die Angaben einer betagten Patientin zu verlassen, nur weil sie "halbwegs orientiert" wirkte, sei grob fahrlässig. Das letzte, was man als Arzt machen dürfe, "ist die Verantwortung auf den Patienten abzuschieben". Der Oberarzt habe mehr als einmal mit der 82-Jährigen zu tun gehabt - als sie bereits Schmerzen hatte, sei er bei der Visite an ihr vorbeigegangen, statt sich um sie zu kümmern. Mildernd wertete der Richter den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die Höhe der Geldstrafe orientiere sich am Einkommen, das allerdings allesamt zu niedrig angegeben hätten. Überdies müssen die Beschuldigten dem privatbeteiligten Witwer 1.000 Euro zahlen.

Die an Rheuma leidende betagte Frau suchte nach einem Sturz im Badezimmer am 12. Mai 2010 gegen 2.00 Uhr nachts wegen Schmerzen an Hüfte und Knöchel das Landesklinikum Weinviertel Hollabrunn auf, wo sie bei der Aufnahme ihren Medikamentenkonsum angab. Dabei passierte der - letale - Fehler: Sie erhielt eine Woche lang ein auch in der Onkologie eingesetztes Rheumamittel täglich - in knapp der wöchentlich höchst zulässigen Menge. Als Nebenwirkungen zu einer rapiden Verschlechterung ihres Zustands führten, wurde sie zunächst nach Stockerau und dann ins Wiener SMZ Ost überstellt, wo sie am 2. Juni starb.

Der Richter verwies darauf, dass schon dem Laien beim einfachen Googeln die hohe Toxizität des Medikaments Ebetrexat klar würde. Die Behandlung sei "nicht optimal gelaufen", räumte der Primar ein. Das sei ein Hilfsausdruck dafür, dass eine Frau wegen einer Prellung ins Spital kam und starb, meinte Hohenecker. Dass nach dem Tod der 82-Jährigen nun in Hollabrunn die Medikation von der Internen überprüft wird, war für den Richter ein Indiz dafür, dass es falsch gewesen war, sich einfach auf die Angaben einer Patientin zu verlassen.

Laut den Gutachten war die Medikamentengabe - vom 14. bis 22. Mai 2010 - kausal für den Tod der Frau. Jede einzelne Gabe habe Anteil daran gehabt, dass der letale Ausgang folgte. Das Mittel werde seit den 40er Jahren im onkologischen Bereich eingesetzt, in den vergangenen 15 Jahren auch bei Psoriasis, Arthritis etc. - aber keinesfalls täglich. Die Hautärztin der Frau hatte das Medikament Monate zuvor - im Oktober 2009 - abgesetzt, nachdem die Hollabrunnerin wegen starker Nebenwirkungen drei Wochen lang im Krankenhaus Stockerau behandelt worden war.


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