Zwei Ärzte wegen Tod einer Patientin verurteilt
Wegen des Todes einer 82-jährigen Patientin durch Überdosierung eines Medikaments sind am Landesgericht Korneuburg am Mittwoch zwei Ärzte des Krankenhauses Hollabrunn zu Geldstrafen im Ausmaß von 39.600 bzw. 20.400 Euro verurteilt worden. Der Primar und der Oberarzt der chirurgischen Abteilung wurden der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig gesprochen.
Freisprüche gab es für die angeklagte Turnusärztin, weil sie das Medikament in ihrer Funktion gar nicht anordnen durfte, sowie "im Zweifel" für eine Ärztin, die die Medikation zwar am nächsten Morgen abgezeichnet, dann aber in Urlaub gegangen war. Die Verurteilten nahmen sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten hatten zwar den Tod der Patientin zutiefst bedauert, sich aber nicht schuldig im Sinne der Anklage bekannt. Am Donnerstag müssen sich in dem Fall zwei weitere Kollegen der Abteilung in Korneuburg verantworten.
Richter Manfred Hohenecker ging es darum, die "individuelle Schuld festzumachen": Der Abteilungsvorstand hätte es in der Hand gehabt, in Zweifelsfällen wie diesem einen Internisten zu konsultieren. Sich auf die Angaben einer betagten Patientin zu verlassen, nur weil sie "halbwegs orientiert" wirkte, sei grob fahrlässig. Das letzte, was man als Arzt machen dürfe, "ist die Verantwortung auf den Patienten abzuschieben".
Der Oberarzt habe mehr als einmal mit der 82-Jährigen zu tun gehabt - als sie bereits Schmerzen hatte, sei er bei der Visite an ihr vorbeigegangen, statt sich um sie zu kümmern. Mildernd wertete der Richter den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, die Höhe der Geldstrafe orientiere sich am Einkommen, das allerdings alle zu niedrig angegeben hätten. Überdies müssen die Beschuldigten dem privatbeteiligten Witwer 1.000 Euro zahlen.










