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Zuletzt aktualisiert: 14.03.2011 um 20:00 UhrKommentare

Fußballrowdy muss ins Gefängnis

Wegen eines besonders brutalen Fouls soll ein 34-jähriger deutscher Fußballer hinter Gitter. Dem Amateur-Kicker drohen 14 Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Foto © Fotolia I Lucky DragonSujetbild

Das Amtsgericht im unterfränkischen Kitzingen verurteilte den Amateurspieler am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung, bestätigte ein Gerichtssprecher einen Bericht der "Main-Post". Der Unterliga-Kicker hatte bei einem Freundschaftsspiel im Februar 2010 einen wehrlos am Boden liegenden Gegenspieler gegen den Kopf getreten und dabei schwer verletzt.

Wenn der Spieler nicht erfolgreich in Berufung geht und das Kitzinger Urteil rechtskräftig wird, wandert der nicht vorbestrafte Mann ins Gefängnis. Zudem muss er seinem 25-jährigen Opfer 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und hat die Verfahrenskosten zu tragen. Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hatte den Spieler schon vor Monaten für ein Jahr gesperrt.

Wilde Schlägerei am Spielfeld

In der 30. Minute des Vorbereitungsspiels hatten sich die Kontrahenten zunächst einen verbalen Schlagabtausch und dann eine Schlägerei geliefert. Der Gegenspieler des 34-Jährigen ging zu Boden, wurde bewusstlos und erlitt erhebliche Verletzungen im Gesicht.

Ein Großteil der zum Verfahren geladenen elf Zeugen aus dem Umfeld beider Mannschaften konnte sich bei der Verhandlung nicht erinnern oder hatte nichts gesehen. Zwei eindeutige Aussagen belasteten allerdings den Angeklagten. Ein Spieler aus der Mannschaft des Opfers hatte definitiv zwei bis drei Tritte gesehen. Der Linienrichter war sich absolut sicher, mindestens einen Tritt gesehen zu haben.

Das Gericht kam mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes auf 14 Monate Haft ohne Bewährung nach. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Im November 2009 war ein 23-jähriger Amateurfußballer vom Landgericht Bayreuth wegen eines ähnlich schweren Fouls zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.


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