Bub aus OÖ wird tschechischer Mutter abgenommen
Eine 26-jährige Tschechin, die kurz vor Weihnachten ihren fünfjährigen Sohn nach einem Besuch beim sorgeberechtigten Vater in Linz mit zu sich nach Hause genommen hat, wird den Buben wieder hergeben müssen. Der Antrag auf Rückführung sei nun beim Gericht in Brünn eingebracht worden. Das berichtete die Anwaltskanzelei, welche die Interessen des Vaters vertritt, am Montag.
Die tschechische Behörde habe den 36-jährigen Vater aus Oberösterreich erst nach Wochen informiert, dass er den Antrag auf Rückführung selbst einbringen müsse. Der Beschluss wurde der Kindsmutter am 9. Februar zugestellt. Die Mutter ignoriere inzwischen Beschlüsse des Gerichts in Brünn, die dem Vater ein vorläufiges Besuchsrecht einräumen, so der Jurist Günter Tews von der Anwaltskanzlei. Der Anwalt des Vaters, Klaus Dorninger, sagte, dass die Rückführungsanordnung nun rechtskräftig und vollstreckbar sei. Am Montag habe seine Kanzlei beim Bezirksgericht Traun einen Antrag eingereicht, eine internationale Bestätigung darüber auszustellen.
Österreich sei aufgrund einer EU-Verordnung allein zuständig für alle Fragen der Obsorge und des Besuchsrechts. Dennoch sind die Juristen auch auf einer zweiten Schiene aktiv. Am 24. März werde die erste Verhandlung in Brünn nach dem Haager Abkommen über die zivilrechtlichen Aspekte der Kindesentführung stattfinden. "Das erste Mittel, das greift, soll uns recht sein", sagte Tews zur APA.
Die Frau war vor Weihnachten überraschend in Oberösterreich bei ihrem Ex-Mann aufgetaucht und bei einem gemeinsamen Christkindlmarktbesuch mit dem Buben verschwunden. Sie brachte den Fünfjährigen, der bei seinem Vater im Bezirk Linz-Land gelebt hatte, in ihren Heimatort nahe der polnischen Grenze. Das Sorgerecht für den Buben war 2008 in Österreich dem Vater zugesprochen worden.











