Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Psychiater Haller ein
Die 1,6-Millionen-Klage eines Salzburger Anwalts gegen den Gerichtspsychiater, der auch als Zeuge im Vergewaltigungsprozess des Feldkircher Bürgermeisters aussagte, wurde nun abgewiesen. Haller hätte einer Erblasserin fälschlich die Unterschriftsmündigkeit aberkannt. Haller hofft nun auf rechtliche Schritte gegen den aufdringlichen Anwalt.

Foto © APReinhard Haller
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller eingestellt, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" in ihrer Samstagausgabe. Ein Salzburger Anwalt hatte Haller wegen der Erstellung eines Gutachtens angezeigt.
Bereits im vergangenen Dezember hatte das Oberlandesgericht Innsbruck die 1,6-Millionen-Klage des Anwalts abgewiesen, wonach Haller einer Erblasserin fälschlich die Unterschriftsmündigkeit aberkannt habe. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Freundin des Anwalts "als Erbin vorgeschoben sein sollte".
Haller zeigte sich gegenüber der Zeitung erleichtert. "Natürlich bin ich glücklich über die Einstellung, auch wenn ich mir nie etwas vorzuwerfen hatte. Gleichzeitig werde ich hier aber von einem Anwalt verfolgt, der seit 2005 etliche substanzlose Klagen in beträchtlicher Höhe gegen mich eingereicht hat. Das ist für mich Stalking und sehr anstrengend", wurde der Psychiater zitiert.
Die Ermittlungen gegen seinen Verfolger wegen Prozessbetrugs gehen indes weiter. Indes spürt Psychiater Haller auch schon Stalking-Symptome an sich selbst: "Wir Psychiater lieben ja das Rollenspiel. Aber es ist gar nicht so amüsant, als Gerichtssachverständiger den Platz eines Verdächtigen einzunehmen", meinte Haller in der "TT". Er sei nun froh, dass durch die Einstellung auch das Vertrauen in seine wissenschaftliche Arbeit wieder voll hergestellt sein sollte. Bezüglich des Stalkings durch seinen Verfolger zeigte er sich "sicher, dass die Justiz die richtigen Schritte einleiten wird".











