Hausverwaltung klagt Tauben-"Oma"
Weil sie Tauben füttert, musste eine 86-jährige Frau aus Villach am Donnerstag vor ein Zivilgericht. Der Kot der Tiere verschmutzt Hausfassaden. Nun wurde der Prozess vertagt.

Foto © AP/SujetfotoFür viele ältere Menschen ist Tauben füttern ein geliebtes Hobby
Auf dem ersten Blick klingt es richtig friedlich und malerisch. Eine tierliebende alte Dame, die oft und gern mit ihrem Malteser-Hund "Archi" durch Villach spaziert und dabei an verschiedenen Orten Tauben füttert. Auf dem zweiten Blick wird die Idylle von Göttin Justizia weggeweht. Die 86-jährige Villacherin Ottilie Auer musste sich am Donnerstag wegen "übermäßigen Vogelfütterns" vor einem Zivilgericht verantworten. Weil der Richter noch einen Ortsaugenschein machen will, wurde der Prozess vertagt.
Verklagt wurde die Frau von der Hausverwaltung jener Wohnanlage am Bahnhofsplatz, in der sie seit Jahren in der Eigentumswohnung ihrer Tochter lebt und dort auch Tauben füttert. Durch den Kot der Tiere sind Fassade und Kellerschächte des Hauses total verdreckt und müssen saniert werden. "Das Füttern ist ein richtiger Tick bei ihr", sagt Ewald Barta von der Hausverwaltung. "Die anderen Bewohner beklagen sich schon lange, aber alles gute Zureden hat nichts geholfen - deshalb mussten wir jetzt etwas unternehmen." Die Frau wurde also auf Unterlassung und 2000 Euro Schadenersatz, zur Reinigung der Fassade, geklagt.
Fütterungsverbot
"Wir sehen keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Fütterung und der Fassadenverschmutzung", erklärt Michael Krautzer, der Anwalt von Frau Auer. "Außerdem füttert meine Mandantin seit einiger Zeit nur noch Singvögel auf der Fensterbank." Umstritten ist auch, ob diese Fütterung auf Privatgrund oder öffentlichen Flächen erfolgt. Dann würde eine Verordnung der Stadt Villach aus dem Dezember 2009 zutreffen. Im Bereich des Stadtkerns gilt ein offizielles Fütterungsverbot für Tauben und Wasservögel, das zur Vorbeugung und Bekämpfung von gesundheitlichen Problemen dient. Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine Geldstrafe von 218 Euro. Frau Auer hat auch schon mehrmals Strafe gezahlt.
Ein Urteil gab es am Donnerstag nicht, der Richter will sich die Situation noch vor Ort anschauen. Eventuell muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Und so ernst die Sache für die Beteiligten auch ist: Für humoristisches Potenzial ist in Villach auch nach Ende des Faschings gesorgt.
Offizielles Fütterungsverbot
Laut Isabella Riener, Abteilungsleiterin für Natur und Umweltschutz des Villacher Magistrates, gibt es seit dem 11. Dezember 2009 eine offizielle Verordnung zur Vorbeugung und Bekämpfung von gesundheitlichen Problemen, bedingt durch das Füttern von Tauben und Wasservögeln im Bereich des Stadtkernes von Villach.
Sollten Notzeiten eintreten, würde die Stadt die Fütterung übernehmen. Wer gegen das Verbot verstößt, kann eine Strafe in der Höhe von 218 Euro erhalten. Riener: "Das extreme Füttern tut den Tieren auch nicht gut, sie sollten solange wie möglich selbst Futter suchen. Nur dadurch bleiben sie aktiv und agil".
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Ottilie Auer will nicht für Fassaden-Verschmutzung verantwortlich sein Foto © Traussnig










