Fünf Anzeigen bei Kontrollen in Wiener Discos

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Im Rahmen einer konzertierten Aktion von Magistrat und Polizei sind in der Nacht auf Sonntag in der Wiener Innenstadt drei Diskotheken sowie eine Bar überprüft worden. Im Zentrum der Kontrollen standen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sowie des zugelassenen Fassungsraums. Insgesamt wurden fünf Anzeigen ausgestellt, davon zwei wegen Überfüllung.
Die Behörden stellten zudem eine Anzeige wegen versperrten Fluchtwegs und eine wegen verbotenen Ablagerungen in einem Notausgang aus. Ein Lokal verstieß gegen das Tabakgesetz - es wurde im Nichtraucherbereich geraucht - und wurde ebenfalls angezeigt. Dazu kamen zwei Beanstandungen, unter anderem wegen zu lauter Musik, berichtete der Einsatzleiter Christian Lovecky vom Dezernat für Sofortmaßnahmen der Stadt Wien. Kein Lokal verstieß hingegen gegen die Jugendschutzbestimmungen.
Bei der Schwerpunktaktion zeigte sich, wie fahrlässig manche Lokalbetreiber mit ihren Gästen umgehen. Die Behördenmitarbeiter fanden in einer Disco etwa gestapelte Bierkartons im Notausgang vor: "Die sind brennbar, die müssen sofort weg." Dieses Vergehen wurde angezeigt. Eine weitere Anzeige wurde im selben Lokal wegen des Verstoßes gegen das Tabakgesetz ausgestellt. Die Gäste rauchten im Nichtraucherbereich.
Für eine weitere Disco setzte es ebenso Anzeigen: Auch sie war überfüllt. Zudem verstellten Tische den Notausgang: "Das ist sehr gefährlich. Wenn etwas passiert, dann gibt es hier eine Katastrophe", zeigte sich ein Behördenmitarbeiter schockiert über den Leichtsinn des Betreibers. Beanstandet wurde außerdem die zu laute Musik.
"Es tut mir sehr leid, ich dachte es dürfen mehr rein", versuchte sich der junger Geschäftsführer einer Diskothek in der Innenstadt zu rechtfertigen. Das Lokal war deutlich überfüllt, die jungen Partygäste drängten sich dicht auf der Tanzfläche. "480 Personen dürfen hier maximal rein, es sind aber mindestens 680 da", stellte Lovecky fest. Das sei ein Verstoß gegen die Vorschriften und ein enormes Sicherheitsrisiko. Dafür gab es eine Anzeige.











