Sieben Schuldsprüche nach Schlepperei von Kubanern
Im Groß-Prozess am Innsbrucker Landesgericht rund um die Schlepperei von rund 145 Kubanern hat Richter Mair am Montag sieben Schuldsprüche gefällt und sowohl Haft- als auch Geldstrafen über die sieben Beschuldigten verhängt. Die Haftstrafen reichten von zwei Jahren bis zu fünf Monaten, die Geldstrafen bewegten sich zwischen 10.000 und 300 Euro. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.
Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro wurde der Drittangeklagte am härtesten bestraft. Richter Mair befand ihn sowohl des gewerbsmäßigen schweren Betruges als auch der gewerbsmäßigen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung für schuldig. Auch jener Arzt, der Honorarnoten für nie erfolgte Behandlungen ausgestellt haben soll, wurde zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt, dazu kam eine Geldstrafe von 2.000 Euro, wegen gewerbsmäßigen schweren Betruges und gewerbsmäßiger Schlepperei. Zwei weitere Beschuldigte wurden ebenfalls zu Haftstrafen in Höhe von 14 Monaten und fünf Monaten verteilt. Weitere Angeklagte kamen mit Geldstrafen davon.
Nur einer der Angeklagten hatte sich schuldig bekannt, die anderen sechs nicht schuldig. Die zwei Hauptangeklagten Kubanerinnen erschienen bisher zu keiner der Verhandlungen, sie dürften sich in die USA abgesetzt haben. Die Ermittlungen in dem Verfahren dauerten rund drei Jahre und mündeten in einer mehr als 300 Seiten starken Anklageschrift. Im Zuge des Prozesses wurden rund 100 Zeugen einvernommen.











