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Zuletzt aktualisiert: 17.02.2011 um 13:22 UhrKommentare

Kärnten mit Gesetzesänderung zu Bettelverbot

Foto © APA

Am kommenden Dienstag wird die Kärntner Landesregierung ein Bettelverbot beschließen. ÖVP-Landesrat Josef Martinz präsentierte am Donnerstag den entsprechenden Gesetzesentwurf, mit dem das organisierte Betteln verhindert werde, meinte er vor Journalisten. Passives Betteln werde weiterhin erlaubt bleiben, betonte Martinz.

Die FPK ist ebenfalls für das Verbot und reklamierte die Urheberschaft in einer Aussendung für sich. Die Kärntner SPÖ spricht sich kategorisch dagegen aus. "Ich habe darauf Bedacht genommen, dass das Gesetz einerseits praktikabel ist, dass es umsetzbar ist, dass es der Verfassung entspricht und die Menschlichkeit entsprechend berücksichtigt wird", sagte Martinz. In der Steiermark wurde sogar das passive Betteln verboten, das kommt für Martinz nicht in Frage: "Das sind Menschenrechte, die ich nicht angreife." Als Strafe sind in dem Entwurf 700 Euro oder 14 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen. Sammlungen von wohltätigen Vereinen seien von dem Gesetz "natürlich ausgenommen".

SPÖ-Vorsitzender Peter Kaiser bezeichnete das Bettelverbot als "Schildbürgerstreich". Die vorgesehenen Strafen seien unverhältnismäßig, und aggressives Betteln sei ohnehin bereits verboten.

In dem von Martinz ausgearbeiteten Gesetzesentwurf sind auch Kompetenzen für ein "Ordnungsamt" vorgesehen. Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat ein solches bereits beschlossen, ein Pilotversuch wurde Dezember gestartet. Bisher können die privaten Ordnungshüter allerdings nur Ermahnungen aussprechen. Künftig dürfen sie laut Martinz nicht nur Strafmandate ausstellen und das Bettelverbot überwachen, sondern auch Gegenstände beschlagnahmen.

Quelle: APA

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