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Zuletzt aktualisiert: 15.02.2011 um 14:10 UhrKommentare

Unmut über Richtervereinigung schwillt an

Das Vorgehen der Richtervereinigung, die nach einer Kritik der Linzer Strafrechtsprofessorin Petra Velten am Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess deren Aussagen nun vom Staatsanwalt auf eine mögliche Verleumdung bzw. üble Nachrede überprüfen lässt, sorgt weiter für Aufregung. Der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs hält die Reaktion der Richtervereinigung für "völlig überzogen".

Velten hatte die Verhandlungsführung im Tierschützer-Verfahren als unvereinbar mit der Strafprozessordnung (StPO) und der Menschenrechtskonvention (EMRK) bezeichnet. Für ihren Wiener Kollegen Fuchs waren diese Anmerkungen jedenfalls zulässig, zumal sich Velten nicht nur auf das Recht auf Meinungsfreiheit, sondern auch auf die Freiheit von Wissenschaft und Lehre stützen könne. Nach ihrem kritischen Beitrag nach dem Staatsanwalt zu rufen, "ist nicht die Art, wie man mit Kritik umgehen sollte. Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Velten einzuleiten, wäre indiskutabel", bemerkte Fuchs, der unabhängig davon Veltens Betrachtungen für "einseitig" hält.

Ob ihre medial transportierten Äußerungen über die Tierschützer-Verhandlungen für Velten strafrechtliche Folgen haben werden, muss die Staatsanwaltschaft Klagenfurt entscheiden. Der Vizepräsident der Richtervereinigung und Richter am Landesgericht Klagenfurt, Manfred Herrnhofer, hatte dort eine Überprüfung ihrer Äußerungen angeregt.

Innerhalb der Richterschaft gibt es prominente Stimmen, die diese Ansicht nicht teilen. Ein ranghoher, ebenfalls in der Standesvertretung tätiger Richter erklärte gegenüber der APA: "Natürlich muss es erlaubt sein, aus jedermanns Sicht Kritik zu äußern, sofern man sich dabei nicht Verbalinjurien bedient und dem betroffenen Gericht kein strafbares Verhalten unterstellt wird." Zurückhaltend zeigte sich Justizministerin Bandion-Ortner: "Ich appelliere an eine vernünftige Gesprächskultur."

Quelle: APA

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