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Zuletzt aktualisiert: 13.02.2011 um 18:56 UhrKommentare

"Ich verteidige nicht die Tat, sondern den Menschen"

Edgar Veith (41) ist Pflichtverteidiger im Fall Cain. Er schildert furchtbare Details und sagt, schon die Mutter seines Mandanten habe gewarnt: "Er ist eine Zeitbombe."

Foto © APA

Wie war Ihre erste Reaktion, als Sie vom Tod des kleinen Cain gehört haben? VEITH: Ich war menschlich stark betroffen. Als ich dann von meiner Bestellung erfahren habe, habe ich erst einmal geschluckt.

Sie werden am Telefon und in E-Mails wüst beschimpft. Woher kommen die Drohungen? VEITH: Die sind anonym, teilweise handgeschrieben. Einer verlangt, dass er zwei Mal Lebenslang kriegt, sonst könnten ich und meine Familie nicht mehr auf die Straße . . .

Haben Sie diese Reaktionen überrascht?

VEITH: Mit so einer Welle habe ich nicht gerechnet. Bei meinem Mandanten kommen ja mehrere Komponenten zusammen: dieser tragische Vorfall, dann ist er Serbe und er kriegt eine Pension.

Ihr Mandant wird vor allem in Internetforen als "Bestie" oder "Kindermörder" bezeichnet. Wie würden Sie ihn beschreiben?

VEITH: Er hat zwei Gesichter. Er hat gern Freunde und ist ein gutmütiger Kerl. Und dann trägt er eine gewisse Aggressivität in sich, die man eigentlich mit ihm aufarbeiten müsste. Fakt ist, für diese Aggressivität - die vielleicht auch mit seiner Krankheit zusammenhängt, zum Teil mit Drogenkonsum usw. - braucht er Hilfe, das möchte er auch selber. Ich sehe auf der einen Seite dieses tragische Ereignis mit Cain, das mich berührt. Und dann sehe ich die Geschichte meines Mandanten, die berührt mich auch.

Das soll aber nichts entschuldigen, oder?

VEITH: Ich versuche nichts zu beschönigen. Ich verteidige nicht die Tat, da gibt es nichts zu verteidigen. Ich verteidige ihn als Menschen. Wenn das Kind wirklich aufgrund seiner Schläge gestorben ist, gibt es einen Straftatbestand. Und dann wird er auch dementsprechend vom Gericht verurteilt werden. Es gibt aber auch diesen Hilfeschrei von der Mutter meines Mandanten, die gesagt hat, mein Sohn braucht Hilfe und das hat man ignoriert.

Meinen Sie jenen Vorfall, der im November zu einem Betretungsverbot der elterlichen Wohnung geführt hat?

VEITH: Genau. Die Mutter hat die Polizei angerufen und gesagt, mein Sohn ist eine tickende Bombe. Die Beamten haben gesagt, so lange nichts passiert, kann man nichts machen.

Wie beschreibt Ihr Mandant die Ereignisse, die zum Tod des kleinen Cain geführt haben?

VEITH: Dass der Bub an diesen Verletzungen gestorben ist, ist für ihn nach wie vor nicht nachvollziehbar. Er gibt zu, dass er das Kind als Erziehungsmaßnahme geschlagen hat. Dazu gibt es zwei gravierende Vorfälle, am 7. und am 8. Jänner, also auch am Tag, bevor das Kind gestorben ist.

Schon damals?

VEITH: Ja, am 7. massiver als am 8. Zuerst scheinbar mit der Hand. Das hat aber laut Beschuldigtem nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Dann hat er versucht, das mit einem abgebrochenen Aluminiumbesenstiel zu intensivieren. Natürlich völlig wahnsinnig, keine Frage, auf ein dreijähriges Kind so einzuschlagen. Inwiefern durch seine Krankheit oder allenfalls Drogen oder Medikamente seine subjektive Wahrnehmung beeinträchtigt war, wird auch noch ein Gutachter klären müssen.

Hat er die Kinder schon früher geschlagen?

VEITH: Cain scheinbar nicht, dessen älteren Bruder einmal. Er hat gesagt, dass er versucht hat, mit der Mutter der Kinder zu reden. Ein großes Problem war scheinbar, dass die Kinder immer wieder unerlaubt in die Küche gegangen sind und Scheren, Messer und ungefragt Essen geholt haben. Er hat gesagt, sie hätten das Essen bekommen, aber sie hätten fragen müssen. In der Küche soll auch die Möglichkeit bestehen, dass sie über die Terrasse aufs Dach klettern können, das wollte man nicht. Daher war die Küche Tabuzone. Die Kinder sind immer wieder rüber, da ist die Situation eskaliert. Laut seinen Angaben haben sie am 8. zusammen Abend gegessen. Die Buben sollen beide noch selber die Zähne geputzt haben. Dann soll Cain ins Schlafzimmer gegangen und dort auf der Matratze zusammengebrochen sein.

Juristisch ist es für Sie kein Mord, was dann?

VEITH: Paragraf 92 Strafgesetzbuch, Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge kommt dem meiner Ansicht nach am nächsten.

Von wem außer Ihnen bekommt Ihr Mandant Besuch?

VEITH: Ich bin momentan sein einziger Ansprechpartner.

Sehen Sie ihn als gefährdet?

VEITH: Er ist in der Justizanstalt durch andere Häftlinge gefährdet. Die haben das medial ja mitbekommen und er ist sicherlich auch suizidgefährdet.

Hätte man den Tod des kleinen Cain verhindern können?

VEITH: Nach meinen Informationen aus den Akten gibt es Anhaltspunkte, dass man da früher hätte reagieren müssen. Fairerweise muss man aber sagen, dass wir hinterher alle gescheiter sind. Ich glaube, dass sowohl der Beschuldigte als auch die Kindesmutter mit der Situation überfordert waren. Man muss jetzt alles politisch und strafrechtlich durchleuchten und das System verbessern. Wenn das gelingt, hat das kurze Leben des Cain sehr viel bewirkt.

INTERVIEW: FRANK ANDRES, BRIGITTE KOMPATSCHER/ "NEUE AM SONNTAG"


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