Grazer Lehrer von Mordvorwurf freigesprochen
Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag ein Grazer Lehrer von einem Geschworenensenat vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Der Pädagoge wurde beschuldigt, im November 2003 einen Pensionisten durch zahlreiche Messerstiche getötet zu haben. Für die Tat war bereits 2004 ein Türke verurteilt worden, der allerdings Jahre später den Lehrer beschuldigte.
Die Entscheidung der Geschworenen war denkbar knapp: Sie entschieden mit vier zu vier Stimmen, was einen Freispruch bedeutete. Der Angeklagte wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwältin Barbara Schwarz bezeichnete den Lehrer einmal mehr als "religiösen Fanatiker" der Zeugen Jehovas. Er soll den Türken zu der Tat angestiftet haben, weil der Pensionist seine Religion beleidigt hatte. Der junge Mann hatte in seiner eigenen Verhandlung 2004 die Tat gestanden. Später erklärte er, er habe den Pensionisten nur mit einem Messer verletzt, dann soll nach seinen Angaben der Lehrer zugestochen haben. Anschließend wurde der Leiche auch noch der Daumen abgetrennt und in den Mund gesteckt.
Dass der Tote auch noch mit einer Türschnalle geschändet wurde, sollte eine falsche Spur zu einer sexuell motivierten Tat legen, so die Staatsanwältin. Die Anklägerin gab auch der Überzeugung Ausdruck, dass es für die "Nachtathandlungen", also das Zurichten der Leiche und verwischen der Spuren, eine "gewisse Intelligenz" nötig gewesen wäre, über die zwar der Lehrer, nicht aber der Türke verfügt habe.
Verteidiger Gerald Ruhri meinte zum Motiv für eine falsche Beschuldigung seines Mandanten durch den Türken: "20 Jahre Gefängnis waren der Grund dafür." Seiner Meinung nach hatte der junge Mann die Tat nicht für Geld auf sich genommen. Er habe zwar 55.000 Euro von seinem Bekannten bekommen - laut Anklägerin ein Beweis für die Schuld des Lehrers - doch den Mord sehr wohl selbst begangen. Der Lehrer habe sich nur aus Mitleid um ihn gekümmert, so wie er sich um viele seiner Glaubensbrüder bei den Zeugen Jehovas gekümmert habe. "Die Sachbeweise geben keine Grundlage für eine Verurteilung", so der Anwalt.











