Opposition: Jugendwohlfahrt waren Vorstrafen bekannt
Die Vorarlberger Oppositionsparteien sehen im Fall Cain eine Wende bei der Darstellung des Informationsflusses zwischen Polizei und Jugendwohlfahrt. Behörden sollen über Vorstrafen des Mannes informiert gewesen sein.

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"Was bisher gesagt wurde, stimmt nicht", entrüsteten sich am Mittwoch die Klubobleute von FPÖ, SPÖ und Grünen nach der Sitzung des Kontrollausschusses des Landtags. ÖVP-Klubobmann Rainer Gögele sprach hingegen von "unterschiedlichen Auffassungen", in die die angekündigte Arbeitsgruppe Licht bringen soll. Bezirkshauptmann Elmar Zech betonte weiterhin: "Die Informationsflüsse waren intakt. Die Mitarbeiter der Jugendwohlfahrt haben nach ihrem jeweiligen Wissensstand gut gearbeitet."
Strafregisterauszug eingesehen
In den Augen von Dieter Egger (F), Michael Ritsch (S) und Johannes Rauch (G) sah der Fall am Mittwochabend hingegen ganz anders aus als bisher. "Dass - wie bisher dargestellt - die Vernetzung der Informationen das Problem war, hat sich heute im Ausschuss als unrichtig herausgestellt", erklärten die Klubobleute der Opposition übereinstimmend. Die Jugendwohlfahrt habe den Strafregisterauszug des 26-jährigen Tatverdächtigen eingesehen und sei damit sehr wohl über die Gewaltbereitschaft des Mannes informiert gewesen.
Dennoch sei keine persönliche Nachschau vor Ort erfolgt, kritisierten Egger und Ritsch. "Es hat eine falsche Beurteilung der Person und der Situation stattgefunden", so Egger. Eine Risikobeurteilung dürfe künftig nicht nur von einer Person, sondern müsse am besten von einer Gruppe vorgenommen werden. Rauch bemängelte ebenfalls, dass das Vier-Augen-Prinzip offenbar nicht angewendet worden sei. Dies sei angesichts von 600 Fällen pro Jahr aber auch nicht von fünf Mitarbeitern zu bewältigen.
Gögele erklärte, dass die vergangene Woche angekündigte externe Arbeitsgruppe die Informationsflüsse aufarbeiten werde. Erst wenn diese Erkenntnisse bis in etwa einem Monat auf dem Tisch lägen, wolle er Beurteilungen vornehmen. Auch könne erst dann eine Entscheidung fallen, ob - wie von den Grünen gefordert - eine Untersuchungskommission eingerichtet werde. Ritsch und Rauch ihrerseits zeigten sich empört über diese Aussage des ÖVP-Klubobmanns. "Wer die Forderung nach einer Untersuchungskommission ablehnt, möchte keine Aufklärung", stellte Ritsch fest. Rauch mutmaßte, dass die ÖVP die Dimension des Falles Cain noch nicht erkannt habe. Es gebe eine Fülle von Defiziten im System, die man nicht einfach in ein paar Stunden im Kontrollausschuss beseitigen könne.
Ursprüngliche Aussagen bleiben aufrecht
Bezirkshauptmann Zech nannte die Darstellung des Falles im Kontrollausschuss "keine neue. Es wurden lediglich Details erörtert, die ursprünglichen Aussagen bleiben aufrecht." Es stimme, dass man über alte Verurteilungen des Mannes Bescheid gewusst habe, "aber es gab keinen Hinweis auf eine Gefährdung der Kinder", betonte Zech. Die Informationsflüsse seien intakt gewesen, mit sieben Sozialarbeitern sei die personelle Ausstattung ausreichend. Die Einrichtung einer externen Arbeitsgruppe wurde von Zech begrüßt.
Vorarlbergs Landespolizeikommandant Siegbert Denz wünschte sich "mehr offene Netze" und verwies auf ein Pilotprojekt zu Kindesmissbrauch in Feldkirch. Dieses bringe alle Partner an einen Tisch bringe, um gemeinsam Maßnahmen außerhalb des polizeilichen Bereichs zu beraten. Er hoffte weiters, dass es gelinge, Datenschutzbarrieren abzubauen und die Meldepflichten der Krankenhäuser zu erweitern.











