Fall Cain: Verteidiger weist Tötungsabsicht zurück
Laut Pflichtverteidiger spricht überhaupt nichts für eine Tötungsabsicht. Ein Gutachten soll klären, inwieweit der 26-Jährige die Intensität seiner Schläge habe einschätzen können.

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Der im Fall Cain als Pflichtverteidiger eingesetzte Edgar Veith weist eine Tötungsabsicht seines Mandanten zurück. Der 26-jährige tatverdächtige Serbe, der vor rund zehn Tagen in Bregenz den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin zu Tode geprügelt haben soll, habe den Buben nicht umbringen wollen, bestätigte Veith der APA entsprechende Zitate in "Vorarlberger Nachrichten" und "Kurier".
Es spreche überhaupt nichts für eine Tötungsabsicht. "Wird er wegen Mordes angeklagt, erheben wir sicherlich Einspruch", bestärkte Veith eine gegenüber den "VN" gemachte Aussage. Es werde in einem Gutachten zu klären sein, inwieweit der 26-Jährige die Intensität seiner Schläge habe einschätzen können. Der Serbe leidet an der Muskelschwächekrankheit "Myasthenia gravis". Diese habe möglicherweise seine subjektive Wahrnehmung beeinflusst, so der Rechtsanwalt.
Suizidgefahr
Laut Veith ist der 26-Jährige in einer Spezialzelle untergebracht, in der er wegen Suizidgefahr rund um die Uhr überwacht wird. Vom Tod des Buben habe sein Mandant erst auf der Flucht erfahren. Der 26-Jährige habe sich stellen wollen, betonte der Rechtsanwalt. Seines Erachtens nach ist der Serbe, der am vergangenen Freitag von der Schweiz nach Vorarlberg ausgeliefert wurde, noch nicht einvernahmefähig. "Ich finde es für die Wahrheitsfindung wichtig, dass er in einem entsprechenden Zustand ist", betonte der Verteidiger. Offen sei etwa, was sich in den Stunden vor der Tat zugetragen habe.
Der dreijährige Cain war am Abend des 8. Jänner in Bregenz tot aufgefunden worden, nachdem der mutmaßliche Täter den Notruf verständigt hatte. Die 24 Jahre alte Mutter war zur Tatzeit außer Haus. Während gegen den 26-Jährigen Ermittlungen wegen Mordes laufen, werden gegen die Mutter Erhebungen hinsichtlich einer möglichen Verletzung ihre Fürsorge-und Obhutpflichten geführt.










