Diebe von Auschwitz-Schriftzug in Polen verurteilt
Etwas mehr als ein Jahr nach dem Diebstahl des "Arbeit macht frei" - Schriftzuges bei der Gedenkstätte in Auschwitz wurden die Diebe in Polen zu zum Teil mehreren Jahren Haft verurteilt.

Foto © APADer Schriftzug wurde wieder angebracht
Das Kreisgericht im polnischen Krakau hat am Donnerstag den Schweden Anders H. zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er hatte gestanden, den Diebstahl des Schriftzuges "Arbeit macht frei" am ehemaligen Konzentrationslager in Auschwitz in Auftrag gegeben zu haben. Das Urteil wurde auf Antrag des Angeklagten ohne Verhandlung gefällt, nachdem der 35-Jährige ein Geständnis abgelegt hatte.
Ebenfalls ohne Verhandlung wurden zwei in den Diebstahl verwickelte Polen verurteilt. Marcin A., der den Kontakt zwischen H. und den Dieben herstellte, erhielt zwei Jahre und sechs Monate Haft. Andrzej S., der die Diebe anwarb, verliert für zwei Jahre und vier Monate die Freiheit. Die eigentlichen drei Diebe hatten schon im vergangenen März Haftstrafen zwischen 1,5 und zwei Jahren ohne Bewährung erhalten. Sie hatten die Tat ebenfalls zugegeben und so eine Verhandlung vermieden.
Weltweites Aufsehen
Der Diebstahl am 18. Dezember 2009 sorgte weltweit für Aufsehen. Die polnische Polizei fand den Schriftzug am vierten Tag nach dem Diebstahl in einem Dorf bei Torun (Thorn), der Hinweis war von einem der Diebe gekommen. Allerdings war das Diebesgut in drei Teile zersägt worden. Seit dem Diebstahl vor einem Jahr ist über dem Lagereingang eine Kopie des Schriftzuges "Arbeit macht frei" angebracht.
Rätselhaft bleiben nach wie vor die Hintergründe der Straftat. Der 35-jährige Anders H. gehörte nach schwedischen Medienberichten früher der dortigen rechtsradikalen Szene an, sagte sich aber schon vor über zehn Jahren öffentlich von deren Anschauungen los. Gegenüber den Behörden gab er an, für einen reichen Auftraggeber gehandelt zu haben. Über mögliche Personen tauchten in der Öffentlichkeit immer wieder Mutmaßungen auf, darunter die Namen von Millionären in Schweden und Großbritannien. Die polnische Staatsanwaltschaft klammerte die Frage nach einem möglichen Auftraggeber für H. mangels Beweisen aus dem Ermittlungsverfahren aus.











