Schuss auf Supermarkt-Einbrecher rechtswidrig
Laut Medienberichten wurden die Schüsse eines Polizisten auf einen 14-Jährigen in Krems als rechtswidrig befunden. Somit haben die Angehörigen höhere Chancen Trauerschmerzensgeld zu verlangen.

Foto © APASymbolbild
Laut der Wiener Tageszeitung "Kurier" (Dienstagausgabe) hat der Unabhängige Verwaltungssenat für Niederösterreich (UVS) nun entschieden, das der tödliche Schuss eines Polizisten auf einen 14-jährigen Einbrecher in einem Supermarkt in Krems in Niederösterreich am 5. August 2009 "rechtswidrig" war.
Dies erleichtere Ansprüche der Familie auf den Ersatz der Begräbniskosten durch den Staat sowie auf ein Trauerschmerzensgeld, heißt es in dem Bericht. In der Nacht auf den 5. August 2009 wurde im Merkur-Markt in Krems-Lerchenfeld stiller Alarm ausgelöst. Zwei Jugendliche aus der Umgebung, der 14 Jahre alte Florian P. und der damals 16-jährige Roland T., waren durch den Rollbalken einer Laderampe in das Geschäft eingedrungen. Eine zweiköpfige Polizeistreife rückte aus, in einem dunklen Verbindungsraum im Supermarkt kam es zur Begegnung zwischen Jugendlichen und Beamten. Der 14-Jährige starb durch eine Kugel des Polizisten. Der Beamte wurde rechtskräftig zu acht Monaten bedingter Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.











