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Zuletzt aktualisiert: 22.12.2010 um 11:53 UhrKommentare

Ex-VfGH-Präsident Adamovich freigesprochen

Foto © APA

Der frühere Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, Ludwig Adamovich, ist am Mittwoch vom Wiener Oberlandesgericht (OLG) im Zusammenhang mit einer umstrittenen Äußerung über die Kindheit von Natascha Kampusch freigesprochen worden. Ein Drei-Richter-Senat hob das im Dezember 2009 über Adamovich verhängte Urteil sowie die Geldstrafe wegen übler Nachrede auf.

Der Senat leistete der Nichtigkeitsbeschwerde Adamovichs gegen den über ihn verhängten Schuldspruch des Wiener Straflandesgerichts Folge und hob das Urteil - 10.000 Euro teilbedingte Geldstrafe - auf. Adamovich hatte 2009 in seiner Funktion als damaliger Leiter der Evaluierungskommission zur Causa Kampusch in Interviews zu bedenken gegeben, für Kampusch wäre die Zeit ihrer Gefangenschaft womöglich "allemal besser" gewesen "als das, was sie davor erlebt hat". Die Mutter des Entführungs-Opfers, Brigitta Sirny, brachte darauf gegen Adamovich eine Privatanklage wegen übler Nachrede und bekam in erster Instanz recht.

Für den Berufungssenat war das Ersturteil mit "erheblich bedenklichen Feststellungen" behaftet, wie der Vorsitzende Dietmar Krenn ausführte. Bei der inkriminierten Äußerung Ludwig Adamovichs habe es sich um eine "vorsichtige Formulierung" gehandelt. Der ehemalige VfGH-Präsident habe "erkennbar zum Ausdruck gebracht, dass es sich dabei um seine subjektive Meinung handelt". Im Unterschied zur Erstrichterin war für das OLG diese Bewertung "nicht exzessiv", vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und der Tatbestand der üblen Nachrede nicht gegeben.

Adamovichs Aussage lasse mehrere Interpretationsmöglichkeiten zu. Bei der rechtlichen Beurteilung sei die für den Angeklagten Günstigste heranzuziehen, die eben nicht darauf gerichtet war, die Mutter von Natascha Kampusch in ein negatives Licht zu rücken, begründete der Vorsitzende den Freispruch.

Für den Rechtsvertreter von Sirny, Wolfgang Miller, ist diese Entscheidung, gegen die keine Rechtsmittelmöglichkeit mehr besteht, "absolut nicht nachvollziehbar und skandalös". Adamovich hingegen war wegen eines Todesfalls in der Familie dem Berufungsverfahren ferngeblieben.

Quelle: APA

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