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Zuletzt aktualisiert: 03.12.2010 um 20:02 UhrKommentare

Herzinfarkt nicht erkannt - Patient im Wachkoma

Weil Wiener Ärzte einen Herzinfarkt zu spät erkannten, ist ein 46-jähriger Vater von zwei Buben klinisch tot. Nun fordert ein Rechtsanwalt im Namen der Familie Entschädigung.

Foto © APA

Schon 2004 hatte der Wiener (46), damals 40 Jahre alt, einen Herzinfarkt erlitten. Seine Frau und seine beiden Buben, damals 2 und 7 Jahre alt, waren überglücklich, als ihr Papa endlich wieder zu Hause war. Die Behandlung war bestens verlaufen - seither kannte er allerdings die Symptome. Und wusste 2008 sofort Bescheid, als es wieder so weit war.

Mit Schmerzen in der Brust und Unwohlsein wurde der Familienvater ins Wiener Krankenhaus Rudolfstiftung eingeliefert. Von Anfang an wies er darauf hin, dass er wieder einen Herzinfarkt habe - doch die Untersuchung wurde erst zwei Stunden später eingeleitet. Als das EKG durchgeführt wurde und sich der Infarktverdacht bestätigte, war es schon zu spät. Der Mann war bereits klinisch tot. Seither liegt er im Wachkoma, seine Kinder (8 und 13) wachsen ohne ihn auf. Erst kürzlich wurden die beiden Ärzte im Zweifel vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Wiedergutmachung

Der Wiener Rechtsanwalt Oliver Koch verlangt nun von der Stadt Wien als Spitalserhalter und den zwei Ärzten, die auf die Herzinfarkt-Symptome unzureichend reagiert haben sollen, eine finanzielle Wiedergutmachung von 200.000 Euro. Zusätzlich begehrt er die gerichtliche Feststellung, dass für alle weiteren Folgen gehaftet wird.

"Ich finde es ungeheuerlich, dass der Wiener Krankenanstaltenverbund zunächst jede Auseinandersetzung verweigert hat, dann lieber einmal abwarten wollte, ob die Ärzte aufgrund einer von mir eingebrachten Anzeige strafrechtlich verurteilt werden. Und seit Abschluss des Strafverfahrens findet man es nicht einmal der Mühe wert, auf mein Forderungsschreiben zu antworten", sagt Koch. Er habe sich eineinhalb Jahre um eine außergerichtliche Streitbeilegung bemüht, um der Familie des Patienten einen langwierigen Rechtsstreit zu ersparen.


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