Erneut sorgt junger FPK-ler für helle Empörung
Diesmal kommt die deutsch-nationale Aussage auf Facebook von einem jungen Ferlacher Ersatzgemeinderat. Der Parteichef will den Ausschluss.

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Der erste Fall liegt gerade einen Monat zurück, am Donnerstag gab es erneut Aufregung um einen jungen FPK-Ersatzgemeinderat, der im Internet auf seiner Facebook-Seite mit einer extremen Aussage für breite Empörung sorgt. Der 21-jährige Ferlacher schrieb, dass Kärnten nur dann frei sein werde, "wenn es ein deutsches Land sein wird". Mitte Oktober hatte ein Seebodner Ersatz-Gemeinderat in Anspielung auf das KZ Mauthausen gemeint, dass "ein gewisses Institut in Oberösterreich wieder eröffnet werden sollte".
Funkionsverlust droht
Der Ferlacher FPK-Fraktionssprecher und Vizebürgermeister Johann Werdinig zeigte sich im Gespräch mit der Kleinen Zeitung entsetzt. "Wenn die Aussage so stimmt - zu Mittag war sie auf Facebook bereits gelöscht, dann ist der junge Mann in der Gemeinde seine Funktion los, dann ist er weg." Einen Parteiausschluss wird Werdinig beantragen, den müsse die Landespartei vollziehen. "Tut sie es nicht, trete ich als Vizebürgermeister zurück", fordert er klare Haltung ein. "So etwas schmeißt uns 100 Jahre zurück", verweist er auf das aufgebaute gute Verhältnis zur Volksgruppe, man wolle auch eine Ortstafellösung. Der Maturant, seit 2009 Ersatzgemeinderat, arbeite derzeit in Deutschland, habe in Ferlach seinen Zweitwohnsitz. Parteimitglied seien auch seine Eltern, die Mutter kommt aus Israel. Am Wochenende will Werdinig mit ihm Klartext reden.
FPK-Parteichef Uwe Scheuch geht davon aus, dass der junge Mann von sich aus die Konsequenzen zieht, seine Funktionen und Parteimitgliedschaft zurück legt. Von Aussagen dieser Art distanziere er sich "zu 100 Prozent", ausschließen könne man sie aber nie, es gebe sie auch in anderen Parteien, spielte Scheuch den Ball weiter. Klare Konsequenzen forderte SPÖ-Bürgermeister Ingo Appe. Denn der Ersatzgemeinderat bringe die gesamte Stadtgemeinde in Verruf. Die junge SP forderte die Staatsanwaltschaft zur Prüfung auf.










