Wurstpapier darf nicht mehr mitgewogen werden
Das Mitwiegen von Einpackpapier bei Wurst und Käse wird künftig verboten sein. Der Lebensmittelhandel hält das für "überflüssig".

Foto © APA
Beim Kauf von Wurstwaren oder Käse in der Feinkostabteilung darf künftig das Verpackungsmaterial nicht mehr mitgewogen werden. Das sieht eine Novelle des Maß- und Eichgesetztes vor, welche Wirtschaftsminister Mitterlehner kommenden Dienstag im Ministerrat einbringen wird. Das Wurstpapier macht immerhin fünf bis sechs Prozent des Gesamtpreises aus, ermittelte der Verein für Konsumenteninformation.
In der Gesetzesnovelle wird festgelegt, dass Feinkostmitarbeiter ab 1. Jänner 2012 die "Tara-Taste" drücken müssen, um zu verhindern, dass die Verpackung mitgewogen und vom Kunden mitgezahlt wird. Die Wirtschaftskammer hält die Regelung für "überflüssig", da die Tara-Taste auf Wunsch des Kunden schon jetzt gedrückt wird und sich der Handel in der Vergangenheit kein Körberlgeld mit dem Wurstpapier erwirtschaftet habe.
Die Konsumentenschützer sehen das etwas anders. "Der Grund, warum sich der Handel so wehrt, ist, weil sie damit Millionenbeträge verdienen", hieß es zur APA. Auch werde es nicht zu Komplikationen kommen. Für Händler, die keine Waage mit Tara-Funktion haben, gebe es ohnehin eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015. In Deutschland ist der Handel schon seit mehreren Jahren verpflichtet, beim Verkauf loser Waren das Nettogewicht als Preisgrundlage zu verwenden.
Die Arbeiterkammer regt sich schon seit Jahren darüber auf, dass Konsumenten das Wurstpapier mitbezahlen müssen. Das Problem liegt laut Konsumentenschützern darin, dass die Verpackung zum Wurstpreis in Rechnung gestellt wird. Kaufe man eine teure Wurst, erhöhe sich auch automatisch der Preis für das Papier.











