Das lange Ringen um Geld für die Hinterbliebenen
Den 451 Anspruchsstellern werden 13,9 Millionen Euro ausbezahlt, diese verzichten im Gegenzug auf jegliche andere juristische Schritte. Ein Großteil davon ging an die Anwälte der Familien. 31 Japaner kämpfen immer noch um mehr Geld.

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Für die Angehörigen der Opfer kam zu all der Trauer auch noch der Streit ums Geld. Schon wenige Tage nach dem Unglück traten in geballter Form Opferanwälte auf den Plan und stellten zum Teil hohe Millionenbeträge in Aussicht, die sie erstreiten würden. Allen voran der medial zum Staranwalt avancierte Ed Fagan, dem nach jahrelangen Ankündigungen, unzähligen Anzeigen und Klagen die Luft ausging, noch ehe der erste Dollar an die Hinterbliebenen ausbezahlt worden war: Er schlitterte in die Pleite.
Als dann im Strafverfahren kein Schuldiger ausgemacht worden war - alle 16 Angeklagten wurden freigesprochen -, kündigten zahlreiche Angehörige der Opfer Klagen auf Schadenersatz an. Der damalige Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) richtete daher eine Vermittlungskommission ein.
In Summe forderten rund 240 Kläger in 92 Anträgen Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang in einer Gesamthöhe von 9,5 Millionen Euro. Diese Verfahren gegen die Gletscherbahnen Kaprun AG und die Republik Österreich wurden aber in der Folge bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Vermittlungskommission ruhend gestellt.
Nach 20 Sitzungen konnte Kommissions-Vorsitzender Klaus Liebscher am 17. Juni 2008 "weißen Rauch" aufsteigen lassen: Den 451 Anspruchsstellern werden 13,9 Millionen Euro ausbezahlt, diese verzichten im Gegenzug auf jegliche andere juristische Schritte. Die Höhe des jeweils überwiesenen Betrages wurde nach einem Punktesystem (das sich unter anderem am Verwandtschaftsgrad orientierte) berechnet. Genaue Summen wurden nie genannt. Die Zivilverfahren waren damit beendet. Lediglich in einem Fall war schon 2007 ein außergerichtlicher Vergleich abgeschlossen worden: Ein Arzt, dessen Sohn verunglückt war, erhielt von den Gletscherbahnen 220.000 Euro.
Japanische Antragsteller haben dann innerhalb der Frist den Rücktritt vom außergerichtlichen Vergleich erklärt. Liebscher vertrat aber die Meinung, dass dieser bereits rechtskräftig sei, und veranlasste daher die Auszahlung. Die Japaner haben ihr Geld auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Zusätzlich zu den 13,9 Millionen Euro, die von der Gletscherbahnen Kaprun AG, der Republik Österreich sowie der Generali Versicherung aufgebracht wurden, haben die Hinterbliebenen noch 9,23 Mio. Euro von Versicherungen erhalten.
Dass der Aufmarsch der Opferanwälte nicht nur ein uneigennütziger Dienst für die Hinterbliebenen der Katastrophe war, wurde spätestens nach Überweisung der Entschädigungen klar: Etliche Angehörige beklagten, dass mehr als die Hälfte des erhaltenen Geldes letztlich auf dem Konto ihres Advokaten gestrandet war.
31 Angehörige japanischer Opfer wollen den Kommissions-Vergleich immer noch anfechten und fordern von der Gletscherbahnen zusätzlich 627.500 Euro. Das Zivilverfahren wurde am Landesgericht Salzburg von Richter Friedrich Gruber eingestellt. Die Japaner haben aber gegen diesen Richterspruch berufen. Und in den USA haben amerikanische Angehörige mit dem Leuchtstäbe-Produzenten Omniglow (180 von ihm hergestellte Leuchtstäbe, die in der Nähe des Unglücks im Stollen gelagert waren, sollen mit zur Feuersbrunst beigetragen haben) einen Vergleich über 500.000 US-Dollar (376.705 Euro) geschlossen. Auch dort streben einige Angehörige einen weiteren Prozess an.
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Bild vergrößernUS-Anwalt Ed Fagan bot den Angehörigen Hilfe bei ihren Forderungen an. In der Folge taten dies auch etliche andere Anwälte und stellen zum Teil hohe Millionenbeträge in AussichtFoto © AP










