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Zuletzt aktualisiert: 29.10.2010 um 12:08 UhrKommentare

Feuerwehrmann wegen Missbrauchs verurteilt

Foto © APA

Wegen sexuellen Missbrauchs an einer Unmündigen und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses ist ein Niederösterreicher am Freitag am Landesgericht Korneuburg zu 15 Monaten Haft, davon zwölf bedingt, verurteilt worden. Der Mann gestand, 2009 als Jugendbetreuer bei der Feuerwehr ein damals 13-jähriges Jungfeuerwehrmädchen unsittlich berührt und sexuelle Handlungen herbeigeführt zu haben.

Der 47-jährige, verheiratete Vater war rund 30 Jahre für die Feuerwehr tätig u.a. auch in der Jugendbetreuung für zehn bis 15-jährige Mädchen und Burschen. Dabei habe er sowohl Ausbildungen für die Feuerwehr geleitet als auch Freizeitaktivitäten durchgeführt. Im Rahmen eines Spiels sei er zufällig an der Brust der 13-Jährigen angekommen und habe festgestellt, dass sie "schon ziemlich entwickelt ist", erklärte der Angeklagte. Weil sie sich nicht gewehrt habe, habe er angenommen, dass es sie nicht störte und er einen Schritt weiter gehen könnte.

Nach einer Jugendstunde im Frühjahr 2009 habe er dann mehrere Teilnehmer mit dem Auto nach Hause gebracht - darunter auch das Opfer. Als er allein mit ihr im Wagen war, sei er im Dunklen auf einen Feldweg abgebogen, habe ihre Hand auf sein Geschlechtsteil gelegt und sie dazu gebracht, ihn sexuell zu befriedigen. Bei diesem einen Vorfall blieb es aber nicht: Einige Zeit später kam es in einem Kremser Bad zu einem weiteren Übergriff auf das Mädchen.

"Gefallen Ihnen jüngere Frauen, Mädchen besonders gut?", fragte der Richter. "Nein, eigentlich nicht, ich habe ja selber eine Tochter. Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist", antwortete der Mann, der infolge seines Verfahrens von der Feuerwehr suspendiert wurde und seinen Job bei der Gemeinde verlor. Richter und Staatsanwalt äußerten Zweifel: Aussagen von anderen Mädchen würden auf die "Distanzlosigkeit" des 47-Jährigen - er soll ihnen auf Gesäß und Brüste gegriffen haben - hinweisen.

Verteidigung und Staatsanwalt erbaten drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Quelle: APA

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