Ex-Ö3-Mitarbeiter hatte Sex mit 13-Jährigem
Ein ehemaliger Ö3-Mitarbeiter ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wovon ihm 21 Monate bedingt nachgesehen wurden.

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Der Angeklagte soll am 21. August 2004 Oralsex mit einem damals 13 Jahre alten Buben gehabt haben. Dabei soll er gewusst haben, dass das Opfer noch minderjährig war.
Der ehemalige Ö3-Mitarbeiter hatte vor dem Schöffensenat zugegeben, mit mehreren, teilweise deutlich unter 18 Jahre alten Burschen Sex gehabt zu haben, wobei er diesen dafür Geschenke überlassen haben soll. Ein diesbezüglicher Schuldspruch war bereits seit längerem rechtskräftig. Im heutigen Verfahren ging es ausschließlich um einen Buben, der versichert hatte, der 1978 geborene Mann habe sich vor seinem 14. Geburtstag an ihm vergangen.
Der Angeklagte beteuerte, den Burschen für über 14 gehalten zu haben. Dessen Eltern, der ältere Bruder und ein Freund des Angeklagten erklärten jedoch im Zeugenstand, der damalige Ö3-Mitarbeiter sogar das genaue Geburtsdatum gekannt.
"Absolut glaubwürdig"
Richter Roland Weber bezeichnete die Zeugen als "absolut glaubwürdig". Dafür setzte es zwei Jahre teilbedingt, "obwohl es für so ein Delikt üblicherweise sofort eine unbedingte Strafe gibt", wie Weber betonte. Der Angeklagte hatte allerdings erklärt, er bedaure sämtliche Übergriffe und meide seit mehreren Jahren nach einer längeren Psychotherapie Kontakte zu Unter-18-Jährigen. Der Ex-Ö3-Mann muss auch den unbedingten Strafteil nicht absitzen, da ihm seine U-Haft auf seine Strafe anzurechnen war.
Das Opfer, das laut Anwalt Michael Lang infolge des Übergriffs "massiv aus der Bahn geworfen wurde", bekam 1.500 Euro an Wiedergutmachung zugesprochen. Lang erhob zudem Vorwürfe gegen den ORF, der den Mann trotz eines anhängigen Strafverfahrens und konkreter Kenntnis der Anschuldigungen bis ins Jahr 2010 hinein bei explizit an Jugendliche gerichtete Veranstaltungen beschäftigt habe.
Ö3-Chef Georg Spatt ließ auf eine Stellungnahme vom vergangenen August verweisen, in der er erläutert hatte, der Mann wäre zuletzt "in keinem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis mit bzw. zum ORF" gestanden. "Er wurde unregelmäßig und auf Anfrage von regionalen und lokalen Kooperationspartnern vom ORF über eine zuständige Tochterfirma gebucht." Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der ehemalige Ö3-Mitarbeiter erbat Bedenkzeit.











